Zum Inhalt springen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Varell

Drillix GbR

Stand: 2. Oktober 2026 · Version 1.3.1

Als PDF speichernPDF, 248 KB
Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe#

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Diktierdienstes Varell zwischen der Drillix GbR, Alter Ring 2, 02894 Reichenbach/O.L., vertreten durch die Gesellschafter Nico Groß und Marvin Beck (nachfolgend „Drillix“), und ihren Kunden. Kontakt: kontakt@drillix.de, 01556 5334856.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Drillix ihnen nicht ausdrücklich widerspricht; das gilt auch für Vertragsmuster des Kunden zur Auftragsverarbeitung. Sie gelten nur, wenn Drillix ihnen in Textform zugestimmt hat.

(3) In diesen AGB bedeuten:
a) Dienst: der von Drillix über das Internet betriebene Dienst, der Sprachaufnahmen und zur Abschrift ausgewählte Audiodateien in Text umwandelt und den Text aus Sprachaufnahmen auf Wunsch glättet;
b) Software: die Programme für Mac und Windows, mit denen Nutzer den Dienst verwenden;
c) Administrator: eine vom Kunden benannte Person, die den Vertrag für den Kunden verwaltet;
d) Nutzer: eine natürliche Person, der der Kunde eine Lizenz zugewiesen hat oder die einen Test nach § 4a nutzt;
e) Lizenz: die Berechtigung eines Nutzers, den Dienst mit einem Stundenkontingent zu nutzen;
f) Lizenzentgelt: das monatliche Entgelt je Lizenz, dessen Höhe sich nach dem gebuchten Tarif richtet (§ 18 Absatz 1);
g) Stundenkontingent: die Zeit für Diktate und Abschriften, die eine Lizenz je Kalendermonat umfasst;
h) Mehrnutzung: die kostenpflichtige Nutzung über das Stundenkontingent hinaus;
i) Werktage: Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Sachsen;
j) Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), etwa eine E-Mail;
k) Zusatzleistungen: weitere buchbare Leistungen nach der Leistungsbeschreibung;
l) Formatvorgaben: feste Einstellungen zur äußeren Form des Textes, die die Leistungsbeschreibung abschließend aufführt, etwa zur Rechtschreibung, zur Zeichensetzung, zum Entfernen von Füllwörtern und zur Schreibweise von Zahlen, Datumsangaben und Absätzen; freie Vorgaben zu Stil, Ton oder Inhalt gehören nicht dazu;
m) Abschrift: die Umwandlung einer vorhandenen Audiodatei, die ein Nutzer in der Software auswählt, in Text ohne Glättung;
n) Testzugang: die Berechtigung des Nutzers nach § 4a Absatz 2 Satz 2, den Dienst im Test mit einem eigenen Zugangsschlüssel zu nutzen;
o) Testkontingent: die Diktatzeit, die der Testzugang nach § 4a Absatz 4 einmalig und unentgeltlich umfasst.

§ 2 Nur für Unternehmer#

(1) Varell richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Selbständige und Freiberufler sind Unternehmer, wenn sie den Vertrag überwiegend zu Zwecken ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen.

(2) Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, dass er zu den in Absatz 1 genannten Kunden gehört und den Vertrag nicht zu privaten Zwecken schließt. Drillix kann dazu Nachweise verlangen, etwa eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug.

(3) Erweist sich die Zusicherung als unrichtig, kann Drillix den Vertrag fristlos kündigen.

§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge#

(1) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge:
a) individuelle Vereinbarungen der Parteien,
b) für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 23 Absatz 1),
c) das vom Kunden angenommene Vertragsangebot, beim Test die E-Mail nach § 4a Absatz 2 Satz 7, und die Buchungen nach § 5 Absatz 4,
d) die Leistungsbeschreibung,
e) die Preisliste,
f) diese AGB.
Angaben im Vertragsangebot oder in Bestätigungen von Drillix ändern den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nur, wenn sie ausdrücklich als dessen Änderung bezeichnet sind. § 15 und § 25 gehen dem Vertragsangebot, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste vor, soweit diese nicht ausdrücklich bestimmen, dass sie davon abweichen.

(2) Für diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gilt die bei Vertragsschluss angegebene Fassung, bis der Kunde einer neuen Fassung nach § 27 oder nach § 18 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung zustimmt. Für die Leistungsbeschreibung gilt die bei Vertragsschluss angegebene Fassung mit den Änderungen nach § 12. Für die Preisliste gilt die bei Vertragsschluss angegebene Fassung; bucht der Kunde später eine Lizenz oder Zusatzleistung hinzu, gilt die bei dieser Buchung angegebene Fassung der Preisliste nur für diese Leistung. Ist eine später gebuchte Zusatzleistung nur in einer neueren Fassung der Leistungsbeschreibung beschrieben, gilt diese Beschreibung nur für diese Zusatzleistung.

(3) Übersichten, die Drillix zu den Vertragsdokumenten bereitstellt und als Übersicht ohne Rechtswirkung kennzeichnet, sind nicht Vertragsbestandteil. Weichen sie von den Vertragsdokumenten nach Absatz 1 ab, gelten die Vertragsdokumente.

§ 4 Vertragsschluss#

(1) Die Darstellung von Varell und seinen Preisen auf der Website ist kein verbindliches Angebot.

(2) Der Kunde kann Varell per E-Mail oder telefonisch anfragen. Drillix prüft die Anfrage, insbesondere die Unternehmereigenschaft.

(3) Drillix übermittelt dem Kunden ein Vertragsangebot in Textform. Es nennt die Leistungen, die Zahl der Lizenzen, die Preise, den ersten Administrator, die Annahmefrist und den Weg der Annahme und fragt die Angaben des Kunden zu Anlage 5 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung ab. Beigefügt sind diese AGB, die Leistungsbeschreibung, die Preisliste und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit seinen Anlagen 1 bis 5, jeweils mit Versionsnummer, als Dateien, die der Kunde speichern und ausdrucken kann. Nennt das Angebot keine Annahmefrist, beträgt sie 14 Kalendertage ab Zugang.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist in Textform annimmt; die Annahme soll Namen und Funktion der Person nennen, die sie für den Kunden erklärt. Vorher besteht kein Vertrag. Eine verspätete oder vom Angebot abweichende Annahme ist ein neues Angebot des Kunden, das Drillix in Textform annehmen kann.

(5) Drillix legt danach das Kundenkonto an, schaltet den Zugang frei und bestätigt die Freischaltung in Textform unter Angabe der geltenden Fassungen der Vertragsdokumente. Mit der Bestätigung erhält der Kunde eine Anleitung zur Einrichtung der Software und zu einem ersten Testdiktat.

(6) Die aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://drillix.de/varell/agb/ abrufbar.

§ 4a Kostenloser Test#

(1) Drillix kann Kunden nach § 2 einen kostenlosen Test von Varell anbieten. Ein Anspruch auf einen Test besteht nicht. Drillix kann einen Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn ein Unternehmen nach Absatz 3 bereits getestet oder einen Vertrag nach § 4 geschlossen hat.

(2) Der Kunde beantragt den Test auf der Website. Er gibt seine Firma sowie Namen und E-Mail-Adresse der Person an, die den Test nutzt. Die E-Mail-Adresse muss zu seinem Unternehmen gehören; Adressen freier E-Mail-Anbieter nimmt Drillix nicht an. Der Kunde sichert zu, dass er zu den Kunden nach § 2 Absatz 1 gehört und dass weder er noch nach seiner Kenntnis ein anderes Unternehmen nach Absatz 3 bereits einen Test in Anspruch genommen oder einen Vertrag nach § 4 geschlossen hat; § 2 Absatz 2 Satz 2 gilt. Vor dem Absenden werden ihm diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Versionsnummer zum Abruf und Speichern angezeigt, dazu der Hinweis nach Absatz 10 Satz 2. Er kann seine Eingaben bis zum Absenden prüfen und berichtigen. Der Test kommt zustande, wenn Drillix dem Kunden den Zugangsschlüssel per E-Mail an die angegebene Adresse sendet. Die E-Mail nennt das Ende des Testzeitraums und die geltenden Fassungen dieser AGB und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, die ihr als Dateien beiliegen. Die Person nach Satz 2 ist im Test der einzige Nutzer und gilt als Administrator.

(3) Jedes Unternehmen kann den Test einmal in Anspruch nehmen. Anträge mit E-Mail-Adressen derselben Domain gelten als Anträge desselben Unternehmens. Als dasselbe Unternehmen gelten außerdem mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie seine Niederlassungen und Standorte. Eine E-Mail-Adresse kann nur einmal für einen Test verwendet werden; Zusätze im Namensteil der Adresse, etwa nach einem Pluszeichen, bleiben dabei außer Betracht. Drillix kann im Einzelfall einen weiteren Test in Textform zulassen.

(4) Der Test umfasst einmalig 120 Minuten Diktatzeit (Testkontingent). Auf das Testkontingent wird die Dauer jedes Diktats nach § 8 Absatz 3 angerechnet, über die gesamte Laufzeit des Tests und nicht je Kalendermonat. Übersteigt ein Diktat das verbleibende Testkontingent, kann der Dienst es ablehnen; führt er es aus, wird der übersteigende Teil nicht angerechnet. Die Mehrnutzung (§ 9) ist im Test ausgeschlossen. Das Testkontingent ist nicht übertragbar, wird nicht auf ein Stundenkontingent angerechnet und nicht in Geld ausgeglichen.

(5) Der Testzeitraum beginnt mit dem Versand des Zugangsschlüssels. Er endet mit Ablauf des Tages im folgenden Kalendermonat, der durch seine Zahl dem Tag des Versands entspricht; fehlt dieser Tag, endet er mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Maßgeblich ist die gesetzliche Zeit in Deutschland. Der Test endet ohne Kündigung, sobald
a) das Testkontingent verbraucht ist,
b) der Testzeitraum abgelaufen ist,
c) der Kunde in Textform mitteilt, dass er den Test beendet,
d) der Testzugang nach Absatz 7 als Lizenz übernommen wird oder
e) Drillix den Test nach Absatz 8 beendet.
Nicht verbrauchtes Testkontingent verfällt; Absatz 12 Satz 3 bleibt unberührt.

(6) Der Test ist unentgeltlich. Er verlängert sich nicht und geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Einen kostenpflichtigen Vertrag schließt der Kunde nur durch eine eigene Bestellung oder Annahme nach § 4. Mit dem Ende des Tests kann der Testzugang nicht mehr zum Diktieren genutzt werden. § 6 Absatz 4, § 7, § 8 mit Ausnahme von Absatz 3, § 9, die §§ 18 bis 20 und § 21 Absätze 1 bis 6 gelten für den Test nicht.

(7) Schließt der Kunde während des Tests oder bis zur Löschung der Daten des Tests nach Absatz 12 einen Vertrag nach § 4 und gibt er dabei als ersten Administrator dieselbe E-Mail-Adresse an wie beim Test, übernimmt Drillix den Testzugang als erste Lizenz dieses Vertrags. Der Zugangsschlüssel bleibt derselbe. Das Stundenkontingent des gebuchten Tarifs gilt ab der Freischaltung der Lizenz. Diktate aus dem Test werden darauf nicht angerechnet und nicht berechnet. Bis zur Freischaltung gilt der Test mit seinen Grenzen weiter. Den Verbrauch aus dem Test löscht Drillix 30 Kalendertage nach der Freischaltung. Ein nach Absatz 8 gesperrter Testzugang wird nicht übernommen.

(8) Drillix kann den Test mit einer Frist von drei Werktagen in Textform beenden, wenn Drillix das Testangebot allgemein einstellt. Drillix kann den Testzugang sofort sperren und den Test beenden, wenn
a) die Zusicherungen oder Angaben nach Absatz 2 unrichtig sind,
b) ein Unternehmen entgegen Absatz 3 mehr als einen Test in Anspruch nimmt oder
c) gegen § 15 verstoßen wird.
§ 16 Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.

(9) Im Test hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, auf bestimmte Funktionen oder auf Unterstützung über die Beantwortung von Anfragen per E-Mail hinaus. Drillix kann den Dienst im Test ohne Ankündigung ändern; § 12 Absätze 3 und 4 gelten für den Test nicht, § 12 Absätze 5 und 6 gelten.

(10) § 15 gilt im Test uneingeschränkt, § 14 Absatz 4 ebenso. Insbesondere dürfen Berufsgeheimnisträger im Test keine Mandanten-, Patienten- oder Klientengeheimnisse diktieren (§ 15 Buchstabe e). Eine Freigabe nach Anlage 6 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung erteilt Drillix für einen Test nicht. Verboten sind im Test außerdem die Nutzung für personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren (§ 15 Buchstabe l) und für Gesundheitsdokumentation (§ 15 Buchstabe m). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt vom Zustandekommen des Tests an der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; der Kunde ist dafür Verantwortlicher (§ 23 Absatz 1).

(11) Für Schäden aus dem Test, auch aus Mängeln von Dienst und Software, haftet Drillix nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. Für die folgenden Fälle gilt statt Satz 1 § 25:
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
c) die Haftung aus einer übernommenen Garantie,
d) die Verletzung von Pflichten nach § 24,
e) die Verletzung von Pflichten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
f) die Haftung nach Artikel 82 DSGVO.

(12) Für Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung gilt § 22 entsprechend. Das Verlangen nach § 22 Absatz 1 kann der Kunde während des Tests und bis 14 Kalendertage nach seinem Ende stellen; an die Stelle des Kündigungstermins tritt der Tag, an dem der Test nach Absatz 5 Buchstabe a, b, c oder e endet. Im Übergangszeitraum nach § 22 Absatz 2 kann der Nutzer im Rahmen des nicht verbrauchten Testkontingents weiter diktieren; hat Drillix den Test nach Absatz 8 Satz 2 beendet, bleibt das Diktieren gesperrt. Entgelte fallen nicht an.

(13) Abweichend von § 22 Absatz 7 Sätze 3 und 5 bewahrt Drillix als eigener Verantwortlicher bis zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Ende des Tests auf:
a) die Angaben nach Absatz 2 Satz 2 und die Erklärungen des Kunden bei der Anmeldung, zum Nachweis des Vertragsschlusses,
b) die E-Mail-Adresse und ihre Domain, um Absatz 3 durchzusetzen.
Danach löscht Drillix diese Angaben. Einstellungen, Wörterbuch und Protokolle auf den Geräten der Nutzer entfernt der Kunde selbst.

§ 5 Administratoren und Buchungen#

(1) Der Kunde verwaltet den Vertrag per E-Mail in Textform an kontakt@drillix.de. Auf diesem Weg kann er insbesondere Nutzer verwalten, Administratoren benennen, Lizenzen und Zusatzleistungen hinzubuchen und reduzieren, die Mehrnutzung und ihre Kostengrenze einstellen, Angaben zum Verbrauch, Rechnungen und Daten anfordern und den Vertrag kündigen.

(2) Der erste Administrator ist die Person, die im Vertragsangebot genannt ist. Drillix kann einen Nachweis ihrer Vertretungsbefugnis verlangen. Administratoren können weitere Administratoren benennen und ihnen die Rolle wieder entziehen. Der Kunde entzieht die Rolle unverzüglich, wenn eine Person ausscheidet oder nicht mehr für ihn handeln soll.

(3) Der Kunde bevollmächtigt jede Person, die nach Absatz 1 oder 2 als Administrator eingetragen ist, in seinem Namen Lizenzen und Zusatzleistungen zu buchen und zu reduzieren, die Mehrnutzung und ihre Kostengrenze einzustellen, Preisänderungen (§ 20) und neuen Fassungen dieser AGB (§ 27) zuzustimmen, Verlangen nach § 22 zu stellen, den Vertrag zu kündigen und Weisungen nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu erteilen, soweit dieser eine Weisung nicht bestimmten Personen vorbehält. Der Kunde kann die Vollmacht in Textform beschränken; Beschränkungen der Weisungsbefugnis legt er in Anlage 5 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung fest, und sie gelten auch für die entsprechenden Verlangen nach § 22. Die Vollmacht erlischt mit dem Entzug der Rolle.

(4) Eine Buchung wird wirksam, wenn Drillix sie in Textform bestätigt; die Bestätigung nennt die gebuchte Leistung, den Preis, die Abrechnungsweise, den Zeitpunkt der Wirksamkeit und die geltenden Fassungen der Vertragsdokumente. Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Drillix bestätigt jede Buchung, Reduzierung, Kündigung und Annahme einer Preisänderung sowie jede Benennung und jeden Entzug eines Administrators unverzüglich in Textform an die Rechnungsadresse des Kunden und an den handelnden Administrator. Die Bestätigung nennt die Fassungen der geltenden Vertragsdokumente.

(6) Der Kunde hält die Zugangsdaten zum Dienst geheim und teilt Drillix den Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich mit. Für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haftet der Kunde.

§ 6 Leistungen#

(1) Mit Varell spricht der Nutzer in die Software. Die Aufnahme wird über das Internet an den Dienst übermittelt und dort maschinell mit KI-Modellen in Text umgewandelt und, sofern eingeschaltet, geglättet (§ 10). Die Software fügt den Text in das aktive Eingabefeld ein, soweit Betriebssystem und Zielprogramm das zulassen; bekannte Ausnahmen nennt die Leistungsbeschreibung. Funktionsumfang, Systemvoraussetzungen und Grenzen des Dienstes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Soweit die Leistungsbeschreibung es vorsieht, kann der Nutzer außerdem vorhandene Audiodateien ohne Glättung in Text umwandeln lassen (Abschrift).

(2) Die Lizenzentgelte umfassen die Bereitstellung und den Betrieb des Dienstes im Umfang der gebuchten Lizenzen, die Bereitstellung neuer Fassungen der Software zum Herunterladen einschließlich Sicherheitskorrekturen sowie Unterstützung per E-Mail an Werktagen.

(3) Für die Umwandlung und Glättung setzt Drillix einen KI-Dienstleister als Unterauftragsverarbeiter ein, der seinerseits weitere Dienstleister einsetzt. Name und Anschrift des KI-Dienstleisters, die Orte der Verarbeitung und die Zwecke, für die er Daten nach seinen Bedingungen selbst verantwortet, ergeben sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 7 Absatz 3 und Anlage 3).

(4) Auf die Überlassung von Dienst und Software zur Nutzung sind die Vorschriften über die Miete anzuwenden, auf Unterstützung und Einrichtung die Vorschriften über den Dienstvertrag.

(5) Die Internetverbindung und die Geräte der Nutzer stellt der Kunde.

§ 7 Lizenzen#

(1) Eine Lizenz berechtigt genau einen namentlich benannten Nutzer. Der Nutzer darf die Software auf mehreren Geräten einsetzen, die er selbst nutzt. Mehrere Personen dürfen eine Lizenz nicht gemeinsam nutzen.

(2) Während der Vertragslaufzeit umfasst der Vertrag mindestens eine Lizenz. Jede Lizenz wird in einem Tarif der Preisliste gebucht, monatlich abgerechnet und besteht, bis der Kunde sie nach Absatz 4 reduziert oder der Vertrag endet (§ 21 Absatz 4).

(3) Der Kunde kann jederzeit Lizenzen hinzubuchen. Eine Lizenz ist mit ihrer Buchung freigeschaltet, auch wenn der zugewiesene Nutzer seine Anmeldung erst später abschließt. Für den Kalendermonat, in dem sie freigeschaltet wird, wird das volle Lizenzentgelt berechnet und das volle Stundenkontingent bereitgestellt. Der Wechsel einer Lizenz in einen Tarif mit höherem Preis wird mit der Buchung wirksam; für den laufenden Kalendermonat berechnet Drillix den Unterschiedsbetrag und stellt das Stundenkontingent des neuen Tarifs bereit, auf das der bereits verbrauchte Teil angerechnet wird.

(4) Der Kunde kann Lizenzen jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats reduzieren oder in einen Tarif mit niedrigerem Preis wechseln. Bis dahin bleiben die betroffenen Lizenzen im bisherigen Umfang nutzbar; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Die Zahl der Lizenzen kann nicht unter eine sinken; wer alle Lizenzen beenden will, kündigt den Vertrag (§ 21).

(5) Sperrt oder deaktiviert der Kunde einen Nutzer, reduziert das die Zahl der Lizenzen nicht.

(6) Der Kunde kann eine Lizenz jederzeit ohne Aufpreis einem anderen Nutzer zuweisen, etwa wenn ein Mitarbeiter ausscheidet. Das im laufenden Kalendermonat verbrauchte Stundenkontingent bleibt der Lizenz zugeordnet.

(7) Für Zusatzleistungen gelten die Absätze 3 und 4 entsprechend, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt.

(8) Nutzen mehr Personen den Dienst, als Lizenzen gebucht sind, kann Drillix für den nachgewiesenen Zeitraum das Entgelt der zusätzlich genutzten Lizenzen berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass weniger Personen den Dienst genutzt haben.

§ 8 Stundenkontingent#

(1) Jede Lizenz umfasst je Kalendermonat ein Stundenkontingent, dessen Umfang sich aus ihrem Tarif nach der Preisliste (§ 18 Absatz 1) und, soweit er gewährt ist, aus dem Early Bird nach Absatz 6 ergibt. Das Stundenkontingent gehört zu der Lizenz und kann nicht auf andere Lizenzen übertragen werden.

(2) Das Stundenkontingent ist Teil des monatlichen Leistungsumfangs und kein Guthaben. Nicht genutzte Zeit verfällt mit Ablauf des Kalendermonats; sie wird weder übertragen noch erstattet.

(3) Auf das Stundenkontingent wird die von der Spracherkennung ermittelte Dauer jeder an den Dienst übermittelten Aufnahme und jeder zur Abschrift übermittelten Audiodatei in ganzen Sekunden angerechnet; Bruchteile von Sekunden werden nicht angerechnet. Liefert die Spracherkennung keine Dauer, wird die aus der Dateigröße geschätzte Länge der übermittelten Aufnahme oder Audiodatei angerechnet. Angerechnet werden auch Aufnahmen ohne erkennbare Sprache und Aufnahmen, bei denen die Glättung ausfällt und der ungeglättete Text ausgegeben wird. Nicht angerechnet werden Aufnahmen, deren Umwandlung fehlschlägt oder deren Ergebnis die Software nicht erreicht. Für die Zuordnung zu einem Kalendermonat gilt die gesetzliche Zeit in Deutschland. Einzelheiten regelt die Leistungsbeschreibung.

(4) Ist das Stundenkontingent einer Lizenz verbraucht, kann der Nutzer bis zum Ende des Kalendermonats nur diktieren, wenn die Mehrnutzung eingeschaltet ist (§ 9).

(5) Der Kunde kann die Monatssumme des Verbrauchs je Lizenz auf Anfrage in Textform erhalten. Zur Prüfung einer Rechnung stellt Drillix auf Verlangen die Zahl der Diktate und die angerechnete Dauer je Lizenz und Kalendertag ohne Uhrzeiten bereit, solange diese Einzeldaten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gespeichert sind. Weitere Auswertungen über einzelne Nutzer stellt Drillix nicht bereit. Die Rechte des Kunden, Abrechnungen zu beanstanden, bleiben unberührt. Einzeldaten je Diktat und Abschrift mit Uhrzeit gibt Drillix nur auf Weisung in Textform einer zur gesetzlichen Vertretung des Kunden berechtigten Person oder einer in Anlage 5 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung ausdrücklich dafür benannten Person unter Angabe des Anlasses heraus (§ 8 Absatz 1 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung).

(6) Die ersten zehn Kunden, deren erste Zahlung aus einem Vertrag nach § 4 nach Buchstabe a eingeht, erhalten einen Early Bird: Das Stundenkontingent jeder Lizenz, die sie mit dem Vertragsschluss gebucht haben, erhöht sich um 2 Stunden je Kalendermonat, solange der Vertrag besteht. Dafür gilt:
a) Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Zahlungsdienstleister die erste Zahlung gegenüber Drillix als erfolgreich meldet, bei einer SEPA-Lastschrift deren Einlösung. Jeder Kunde zählt nur einmal; mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG zählen mit ihm als ein Kunde. Verträge von Drillix, ihren Gesellschaftern und deren Unternehmen zählen nicht. Wird die erste Zahlung zurückgegeben oder zurückbelastet, entfällt der Early Bird dieses Kunden; Drillix gewährt ihn dann dem in der Reihenfolge nach Satz 1 nächsten Kunden, dessen Vertrag noch besteht, ab dem Kalendermonat nach ihrer Mitteilung in Textform.
b) Das erhöhte Stundenkontingent steht ab dem Kalendermonat zur Verfügung, in dem die erste Zahlung nach Buchstabe a eingeht. Drillix bestätigt dem Kunden den Early Bird in Textform. Vorher besteht kein Anspruch darauf; die Angabe freier Plätze auf der Bestellseite gibt nur den Stand bei ihrem Abruf wieder.
c) Der Early Bird gilt für die Lizenzen, die der Kunde mit dem Vertragsschluss gebucht hat, einschließlich eines nach § 4a Absatz 7 übernommenen Testzugangs, in jedem Tarif, auch nach einem Tarifwechsel. Für später hinzugebuchte Lizenzen und für einen weiteren Vertrag desselben Kunden gilt er nicht. Reduziert der Kunde Lizenzen nach § 7 Absatz 4, entfällt der Early Bird für die reduzierten Lizenzen und lebt bei einer späteren Buchung nicht wieder auf.
d) Die Mehrnutzung (§ 9) beginnt erst, wenn das erhöhte Stundenkontingent verbraucht ist.
e) Der Early Bird ist nicht übertragbar und wird nicht in Geld ausgeglichen. Er endet mit dem Vertrag; im Übergangszeitraum nach § 22 Absatz 2 besteht er fort.
f) Drillix kann den Early Bird nicht nach § 12 Absatz 3 einschränken. Ein Angebot zur Preisänderung nach § 20 Absatz 2 oder zu einer neuen Fassung dieser AGB nach § 27 lässt ihn unberührt, es sei denn, das Angebot weist ausdrücklich und gesondert darauf hin, dass er entfällt oder eingeschränkt wird, und der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
g) Im Test nach § 4a gilt er nicht.

§ 9 Mehrnutzung#

(1) Soweit die Leistungsbeschreibung die Mehrnutzung vorsieht, kann ein Administrator sie für einzelne oder für alle Lizenzen einschalten. Standardmäßig ist die Mehrnutzung ausgeschaltet. Ist sie für alle Lizenzen eingeschaltet, gilt sie auch für später gebuchte Lizenzen; Drillix weist in der Bestätigung der Buchung darauf hin. Ist sie nur für einzelne Lizenzen eingeschaltet, gilt sie nicht für später gebuchte Lizenzen.

(2) Beim Einschalten legt der Administrator eine Kostengrenze in Euro je Kalendermonat für das Kundenkonto fest. Ein Diktat wird im Rahmen der Mehrnutzung nur ausgeführt, wenn sein Entgelt, berechnet nach der aus der Dateigröße geschätzten Länge der übermittelten Aufnahme, den noch nicht ausgeschöpften Teil der Kostengrenze nicht überschreitet. Der Administrator kann die Kostengrenze jederzeit ändern.

(3) Preis und Abrechnungstakt der Mehrnutzung ergeben sich aus der Preisliste. Drillix berechnet die Mehrnutzung nachträglich mit der Rechnung für den folgenden Kalendermonat, nach Vertragsende mit der Schlussrechnung.

§ 10 Ergebnisse der Spracherkennung#

(1) Der Dienst wandelt gesprochene Sprache maschinell in Text um. Ist die Glättung eingeschaltet, entfernt er Füllwörter, setzt Satzzeichen, übernimmt Selbstkorrekturen des Sprechers und berichtigt offensichtliche Hörfehler. Auf Wunsch des Nutzers wendet der Dienst Formatvorgaben an. Daneben kann der Nutzer in der Software eine eigene Vorgabe in freiem Text mit bis zu 400 Zeichen eingeben, die der Dienst der Glättung als nachrangigen Zusatz mit der Anweisung mitgibt, Inhalt, Aussagen und Länge des Textes nicht zu verändern; dass das KI-Modell diese Anweisung in jedem Fall einhält, kann Drillix nicht gewährleisten. Einzelheiten regelt die Leistungsbeschreibung.

(2) Geschuldet ist diese maschinelle Verarbeitung in der Qualität, die die Leistungsbeschreibung beschreibt, nicht eine wortgetreue oder inhaltlich richtige Wiedergabe. Ergebnisse können Hörfehler, Auslassungen, falsch erkannte Namen, Zahlen oder Fachbegriffe und ungewollte Änderungen des Wortlauts enthalten.

(3) Fällt die Glättung aus oder dauert sie zu lange, gibt der Dienst den ungeglätteten Text aus.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass Ergebnisse vor dem Versand, der Veröffentlichung oder einer sonstigen Verwendung von einem Menschen geprüft werden, besonders Namen, Zahlen, Beträge, Fristen und fachliche Inhalte. Unterbleibt die Prüfung, kann dem Kunden ein Mitverschulden zugerechnet werden.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln des Dienstes bleiben unberührt.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung#

(1) Drillix betreibt den Dienst mit angemessener Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht vereinbart. Der Dienst hängt von Vorlieferanten ab, insbesondere vom Rechenzentrum und vom KI-Dienstleister, sowie von der Internetverbindung des Kunden.

(2) Planbare Wartungsarbeiten, die den Dienst unterbrechen, kündigt Drillix mindestens zwei Werktage vorher per E-Mail an die Administratoren an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr durch. Dringende Sicherheitsmaßnahmen darf Drillix ohne Ankündigung durchführen; Drillix unterrichtet die Administratoren unverzüglich nachträglich.

(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln, insbesondere zur Minderung, bleiben unberührt.

§ 12 Aktualisierungen und Weiterentwicklung#

(1) Drillix erhält Dienst und Software in einem vertragsgemäßen Zustand. Dazu gehören Sicherheitsaktualisierungen und, soweit zumutbar, Anpassungen an neue Versionen der unterstützten Betriebssysteme in angemessener Frist.

(2) Drillix entwickelt Varell weiter. Einen Anspruch auf bestimmte neue Funktionen hat der Kunde nicht. Geschuldet ist der Funktionsumfang nach der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

(3) Drillix darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfallen lassen und eingesetzte KI-Modelle oder Dienstleister wechseln, wenn
a) dies zur Sicherheit von Dienst, Software oder Daten erforderlich ist,
b) eine Rechtsänderung oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung es verlangt,
c) ein Vorlieferant ein Modell oder einen Dienst einstellt oder wesentlich ändert oder
d) die Änderung der technischen Weiterentwicklung dient, die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erhalten bleiben und die Erkennungsqualität, gemessen mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Prüfverfahren, nicht sinkt.
Die Umwandlung von Sprache in Text, die Glättung im beschriebenen Umfang, das gebuchte Stundenkontingent und die Nutzung mit den Versionen der Betriebssysteme, die die Leistungsbeschreibung abschließend nennt, solange ihr Hersteller diese Versionen allgemein und ohne gesondertes Entgelt mit Sicherheitsaktualisierungen versorgt, bleiben in jedem Fall erhalten; neue Versionen der Betriebssysteme unterstützt Drillix nach Absatz 1.

(4) Drillix kündigt Änderungen nach Absatz 3 mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; in den Fällen der Buchstaben a bis c so früh wie möglich. Beeinträchtigt eine Änderung den Kunden nicht nur unerheblich, kann er den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet Drillix anteilig. Entfällt eine in der Leistungsbeschreibung genannte Funktion ohne gleichwertigen Ersatz, mindert sich das Entgelt angemessen. Für den Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters richten sich Unterrichtung, Einspruch und Kündigung aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung; die Sätze 2 und 3 bleiben für Auswirkungen auf die Leistung unberührt.

(5) Der Kunde installiert Aktualisierungen der Software in angemessener Frist. Drillix stellt die jeweils aktuelle Fassung der Software zum Herunterladen bereit und nennt ihre Versionsnummer. Drillix darf veraltete Fassungen nach einer Ankündigung in Textform an die Administratoren mit einer Frist von 14 Kalendertagen vom Dienst ausschließen. Bei einer Sicherheitslücke, die ausgenutzt wird oder deren Ausnutzung unmittelbar droht, darf Drillix betroffene Fassungen ohne Frist ausschließen, soweit das zur Abwehr erforderlich ist; Drillix unterrichtet die Administratoren dann unverzüglich. § 8 Absatz 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung bleibt unberührt.

(6) Sicherheitslücken in Varell können an kontakt@drillix.de gemeldet werden. Drillix unterrichtet die Administratoren unverzüglich in Textform über aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die Varell betreffen und sich auf den Kunden auswirken können, und über Maßnahmen, die der Kunde ergreifen kann. Gesetzliche Melde- und Informationspflichten von Drillix, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), bleiben unberührt. Für Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 13 Nutzungsrecht an der Software#

(1) Drillix räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Umfang der gebuchten Lizenzen oder, im Test nach § 4a, des Testzugangs für eigene betriebliche Zwecke zu installieren und den Dienst zu nutzen.

(2) Der Kunde darf Software und Dienst Dritten nicht zur eigenständigen Nutzung überlassen, sie nicht bearbeiten und nicht zurückentwickeln. Er darf die eingesetzten KI-Modelle und Systeme weder nachbilden noch ihre Bestandteile auslesen. Die zwingenden Rechte nach den §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

(3) Die Software enthält Open-Source-Bestandteile. Für diese Bestandteile gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen, die mit der Software und auf Anfrage in Textform über kontakt@drillix.de bereitgestellt werden.

(4) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde entfernt die Software dann von den Geräten der Nutzer.

§ 14 Mitwirkung und Verantwortung des Kunden#

(1) Der Kunde sorgt dafür, dass die Geräte der Nutzer die Systemvoraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, mit dem Internet verbunden sind und die nötigen Freigaben erteilt haben, insbesondere für das Mikrofon. Fehlt die Mikrofonfreigabe, kann das Betriebssystem eine stille Aufnahme liefern, die nach § 8 Absatz 3 angerechnet wird.

(2) Der Kunde richtet die Nutzer ein, hält ihre Angaben aktuell und verpflichtet sie auf die Nutzungsregeln dieser AGB. Er hat das Verhalten seiner Nutzer und Administratoren wie eigenes zu vertreten.

(3) Die Software speichert auf den Geräten der Nutzer deren Einstellungen einschließlich des Zugangsschlüssels sowie ein Verbrauchsprotokoll mit der Uhrzeit jedes Diktats ohne Diktatinhalte und ein Fehlerprotokoll; Einzelheiten, auch zu nicht gesendeten Aufnahmen und zur Abschrift, beschreibt Anlage 1 Nr. 5 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Den zuletzt eingefügten Text belässt die Software in der Grundeinstellung in der Zwischenablage; das Betriebssystem kann ihn nach seinen Einstellungen speichern oder mit anderen Geräten abgleichen, etwa über den Zwischenablageverlauf unter Windows oder die universelle Zwischenablage unter macOS. Für den Schutz dieser Geräte ist der Kunde verantwortlich.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er personenbezogene Daten, die in Diktaten vorkommen, rechtmäßig verarbeiten darf. Er erfüllt die Pflichten, die sich aus dem Einsatz von Varell ergeben, insbesondere zur Information seiner Beschäftigten, zur Beteiligung eines Betriebsrats und zur Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit sie im Einzelfall bestehen.

(5) Der Kunde ist Betreiber des KI-Systems im Sinne der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Er ergreift die Maßnahmen, die ihn als Betreiber treffen, insbesondere zur KI-Kompetenz seines Personals und zur Offenlegung mit KI erzeugter oder bearbeiteter Inhalte, soweit das gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Pflichten von Drillix als Anbieter des KI-Systems bleiben unberührt. Drillix stellt dem Kunden Nutzungshinweise bereit.

(6) Werden gegen Drillix Ansprüche Dritter geltend gemacht, weil der Kunde oder seine Nutzer Varell schuldhaft vertragswidrig genutzt haben, stellt der Kunde Drillix von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Drillix unterrichtet den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit, die Verteidigung selbst zu führen. Satz 1 gilt entsprechend für Schäden, die Drillix entstehen, weil ein Vorlieferant wegen einer solchen Nutzung Leistungen gegenüber Drillix sperrt, einschränkt oder kündigt.

§ 15 Zulässige Nutzung#

Der Kunde und seine Nutzer dürfen Varell nicht nutzen,
a) für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise, die Rechte Dritter verletzt, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheber- und andere Schutzrechte oder den Datenschutz;
b) um nichtöffentlich gesprochene Worte anderer Personen ohne deren Einwilligung aufzunehmen oder Aufnahmen solcher Worte zur Abschrift zu übermitteln, etwa Telefonate, Besprechungen oder Gespräche mit Geschäftspartnern;
c) um die Stimme oder das Erscheinungsbild anderer Personen ohne deren vorherige Einwilligung nachzuahmen oder zu klonen, sich als eine andere Person auszugeben, Aufnahmen zur Täuschung über den Sprecher oder das Gesagte zu verwenden, andere zu täuschen, zu betrügen oder zu belästigen, etwa durch Phishing, oder um bewusst irreführende oder falsche Inhalte, einschließlich falscher Darstellungen von Tatsachen und Daten, zu erstellen oder zu verbreiten; das Übermitteln von Aufnahmen mit den Stimmen anderer Personen zur Umwandlung in Text richtet sich nach Buchstabe b;
d) um aus Aufnahmen oder Ergebnissen maschinell Emotionen, Stimmungen oder Merkmale der Leistung oder des Verhaltens von Beschäftigten oder anderen Personen abzuleiten;
e) für fremde Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB, die dem Kunden, seinen Nutzern oder einer Person, für die der Kunde tätig ist, in einer in § 203 Absatz 1 oder 2 StGB genannten Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, etwa Mandanten-, Patienten- oder Klientengeheimnisse, soweit nicht eine gesonderte Vereinbarung hierzu nach ihrer Freigabe durch Drillix wirksam ist (Anlage 6 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung);
f) um Inhalte wahrheitswidrig als ohne KI-Verarbeitung entstanden darzustellen, soweit das rechtlich oder vertraglich erheblich ist;
g) in einer Weise, die Software, Anfragen oder die Anrechnung auf das Stundenkontingent manipuliert, fremde Kennungen verwendet, den Dienst unter Umgehung der Software anspricht, Sicherheits-, Schutz- oder Moderationsmechanismen von Varell oder des KI-Dienstleisters umgeht, Inhalte auf anderem als dem vorgesehenen Weg ausliest, Schadsoftware erstellt, Schwachstellen fremder Systeme ausnutzt, Angriffe oder Sicherheitstests gegen die Systeme des KI-Dienstleisters richtet oder den Dienst mit automatisierten Massenanfragen belastet;
h) um Zugänge oder Zugangsschlüssel zu verkaufen, zu übertragen oder mit anderen Personen zu teilen;
i) um Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die Hass, Diskriminierung oder Belästigung fördern, Völkermorde leugnen oder verharmlosen, Gewalt androhen, zu Gewalt aufstacheln oder Gewalt oder Terrorismus verherrlichen, zu Selbstverletzung oder Suizid ermutigen oder dazu anleiten oder Straftaten wie Drogen- oder Menschenhandel fördern oder dazu anleiten, oder um kinder- oder jugendpornographische Inhalte oder intime Darstellungen von Personen ohne deren Einwilligung zu erzeugen oder zu verbreiten; nicht erfasst ist es, Äußerungen Dritter der in Halbsatz 1 genannten Art wiederzugeben, um sie zu melden, zu dokumentieren, abzuwehren oder rechtlich zu verfolgen, außer bei kinder- oder jugendpornographischen Inhalten;
j) um Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die Tätigkeiten mit hohem Risiko körperlicher Schäden dienen, insbesondere der Entwicklung von Waffen, militärischen oder kriegerischen Handlungen oder der Steuerung oder dem Betrieb kritischer Infrastruktur in den Bereichen Energie, Verkehr und Wasser, oder um solche Tätigkeiten mit Varell auszuüben;
k) um ohne die dafür erforderliche Qualifikation Anlage- oder Finanzberatung, Rechtsberatung oder gesundheitsbezogene Beratung zu erteilen, etwa Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen;
l) für personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren ohne rechtlich ausreichende Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten, etwa indem Namen oder andere Angaben über solche Kinder diktiert werden, oder um Minderjährigen die Nutzung ohne rechtlich ausreichende Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten zu ermöglichen;
m) für Behandlungs-, Pflege- oder sonstige Gesundheitsdokumentation, etwa Befunde, Behandlungs- oder Pflegeberichte; Angaben zur Gesundheit oder andere Daten nach Art. 9 Absatz 1 DSGVO, die in anderer Korrespondenz beiläufig vorkommen, sind nicht erfasst; für sie gilt § 14 Absatz 4.

Drillix kann die Verbote nach den Buchstaben j, k und l durch Mitteilung in Textform ganz oder teilweise aufheben, nachdem der KI-Dienstleister die betroffene Nutzung in seinen Bedingungen oder in einer für ihn verbindlichen Vereinbarung in Textform zugelassen hat; Auskünfte seiner Mitarbeiter oder seines Supports genügen nicht. Die Mitteilung nennt den Umfang und diese Grundlage. Drillix kann die Mitteilung in Textform ganz oder teilweise widerrufen, soweit der KI-Dienstleister die Zulassung zurücknimmt oder einschränkt, ein nach § 12 Absatz 3 eingesetzter anderer Dienstleister die Nutzung nicht zulässt oder eine Änderung der Rechtslage oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung es verlangt. Der Widerruf wird vier Wochen nach seinem Zugang wirksam, früher nur, soweit der KI-Dienstleister die Nutzung früher untersagt oder die Rechtslage oder die Anordnung es verlangt; § 12 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 16 Sperrung von Zugängen#

(1) Drillix darf einzelne Zugänge oder das Kundenkonto vorübergehend sperren, soweit das erforderlich ist, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 15, für einen Missbrauch oder für eine Gefahr für die Sicherheit des Dienstes bestehen oder wenn ein Vorlieferant wegen der Nutzung durch den Kunden eine Sperre ankündigt oder verhängt. Drillix wählt die mildeste geeignete Maßnahme und sperrt vorrangig einzelne Zugänge statt des gesamten Kundenkontos.

(2) Drillix unterrichtet den Kunden unter Angabe des Grundes, soweit möglich vorher, sonst unverzüglich nachträglich. Sie hebt die Sperre auf, sobald deren Grund entfallen ist.

(3) Während der Sperre bleibt die Entgeltpflicht nur bestehen, wenn der Kunde den Grund der Sperre zu vertreten hat.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 21 Absatz 5 bleibt unberührt.

§ 17 Keine Rechtsberatung, keine Garantie#

(1) Drillix erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

(2) Drillix schuldet die vertragsgemäße Funktion von Dienst und Software. Drillix schuldet nicht, dass der Kunde beim Einsatz von Varell seine arbeits-, betriebsverfassungs-, datenschutz- oder berufsrechtlichen Pflichten oder die Pflichten erfüllt, die ihn als Betreiber nach der KI-Verordnung treffen.

(3) Garantien übernimmt Drillix nur, wenn sie in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Allgemeine Hinweise von Drillix auf gesetzliche Anforderungen ersetzen keine rechtliche Prüfung durch den Kunden; die Pflichten von Drillix aus diesem Vertrag und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.

§ 18 Preise, Zahlung und Rechnungen#

(1) Es gelten die Preise der Preisliste in der Fassung, die bei Vertragsschluss oder bei der jeweiligen Buchung bestätigt wurde. Eine Grundgebühr fällt nicht an. Bei Veröffentlichung dieser Fassung der AGB sieht die Preisliste je Lizenz und Kalendermonat Tarife mit einem Stundenkontingent von 5 Stunden für 9 Euro, von 10 Stunden für 15 Euro, von 40 Stunden für 50 Euro und von 100 Stunden für 100 Euro vor; die Mehrnutzung kostet 12 Cent je Minute und wird sekundengenau abgerechnet (§ 8 Absatz 3). Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Die Lizenzentgelte werden monatlich im Voraus für den Kalendermonat berechnet, die Mehrnutzung nachträglich (§ 9 Absatz 3). Für den Kalendermonat, in dem eine Lizenz freigeschaltet wird, wird ihr Lizenzentgelt voll berechnet (§ 7 Absatz 3). Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(3) Zahlungen wickelt Drillix über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Wird eine Zahlung aus einem Grund zurückgegeben oder zurückbelastet, den der Kunde zu vertreten hat, ersetzt er die Gebühren des Zahlungsdienstleisters, die Drillix dadurch tatsächlich entstehen.

(4) Drillix stellt Rechnungen elektronisch aus. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu, soweit eine Zustimmung nach § 14 Absatz 1 Satz 5 UStG erforderlich ist. Soweit Drillix gesetzlich dazu verpflichtet ist, stellt sie Rechnungen in einem strukturierten Format nach der Norm EN 16931 aus; im Übrigen, insbesondere für Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV, kann sie Rechnungen im PDF-Format übermitteln. Der Kunde stellt sicher, dass er elektronische Rechnungen, auch in einem strukturierten Format, empfangen kann.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertrag, die mit der Forderung von Drillix im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

(6) Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und zur Verzugspauschale (§ 288 BGB).

§ 19 Sperrung bei Zahlungsverzug#

(1) Ist der Kunde mit fälligen Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen der Lizenzentgelte in Verzug, darf Drillix das Diktieren für das Kundenkonto sperren. Voraussetzung ist, dass Drillix den Kunden zuvor in Textform zur Zahlung mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen aufgefordert und die Sperre angekündigt hat.

(2) Auch während der Sperre kann der Kunde per E-Mail in Textform Rechnungen und Daten (§ 22) anfordern und den Vertrag kündigen.

(3) Eine Sperre ist ausgeschlossen, solange der Kunde die Forderung in Textform unter Angabe konkreter Tatsachen bestreitet, sein Einwand nicht offensichtlich unbegründet ist und er den unbestrittenen Teil zahlt.

(4) Die Entgeltpflicht bleibt während der Sperre bestehen. Drillix hebt die Sperre unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Ausgleich des Rückstands, auf.

(5) Ist der Kunde mit einer Rechnung mehr als 14 Kalendertage in Verzug, darf Drillix die Mehrnutzung nach einer Ankündigung in Textform mit einer Frist von fünf Werktagen ausschalten, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Das Stundenkontingent bleibt nutzbar. Absatz 3 gilt entsprechend.

§ 20 Preisänderungen#

(1) Eine neue Fassung der Preisliste gilt nur für neue Verträge und neue Buchungen. Bestehende Verträge behalten die bestätigten Preise für Lizenzen, Zusatzleistungen und Mehrnutzung, auch wenn für neue Buchungen andere Preise gelten. Das Ein- und Ausschalten der Mehrnutzung und die Änderung ihrer Kostengrenze sind keine neuen Buchungen.

(2) Drillix kann dem Kunden eine Änderung der Preise für bestehende Lizenzen und Zusatzleistungen und des Preises der Mehrnutzung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anbieten. Die Änderung kann nur zum Ersten eines Kalendermonats wirksam werden. Sie gilt nur, wenn ein Administrator oder eine sonst vertretungsberechtigte Person des Kunden ihr in Textform ausdrücklich zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Preise weiter. Drillix kann den Vertrag in diesem Fall nach § 21 Absatz 2 kündigen.

§ 21 Laufzeit und Kündigung#

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Beispiel: Geht die Kündigung am 15. März zu, endet der Vertrag am 30. April.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann auch durch einen Administrator per E-Mail in Textform kündigen.

(4) Mit Vertragsende enden alle Lizenzen und Zusatzleistungen.

(5) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Drillix insbesondere vor, wenn
a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit den Lizenzentgelten oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit Beträgen in Verzug ist, die die Lizenzentgelte für zwei Monate erreichen,
b) der Kunde oder seine Nutzer schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 15 verstoßen oder
c) die Zusicherung nach § 2 Absatz 2 unrichtig ist.

(6) Endet der Vertrag vorzeitig, erstattet Drillix im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig; Ansprüche von Drillix auf Schadensersatz wegen der Beendigung bleiben unberührt und können verrechnet werden.

(7) Nach Vertragsende sperrt Drillix die Nutzung des Dienstes. Rechnungen und Daten nach § 22 Absatz 7 kann der Kunde weiterhin per E-Mail in Textform anfordern. Die Mehrnutzung bis zum Vertragsende berechnet Drillix mit der Schlussrechnung. Für Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung gilt § 22.

(8) Der Test nach § 4a endet nach § 4a Absatz 5, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 22 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung#

(1) Nach jeder Kündigung des Vertrags, gleich durch welche Partei und aus welchem Grund, kann der Kunde in Textform verlangen, dass Drillix
a) seine Daten zu einem anderen Anbieter überträgt,
b) seine Daten auf eigene Systeme des Kunden überträgt oder
c) seine Daten löscht;
er kann auch mehrere dieser Maßnahmen verlangen. Das Verlangen ist mit der Kündigung, während der Kündigungsfrist und bis 14 Kalendertage nach dem Tag möglich, zu dem die Kündigung wirkt (Kündigungstermin). Bei einer Übertragung zu einem anderen Anbieter nennt der Kunde die dafür erforderlichen Angaben zu diesem Anbieter. Den unentgeltlichen Abruf der Daten nach Absatz 7 kann der Kunde ohne ein Verlangen nach Satz 1 nutzen; der Abruf verlängert den Vertrag nicht und löst kein Entgelt aus. Bittet der Kunde nur um die Herausgabe seiner Daten, ohne ausdrücklich eine Weiternutzung des Dienstes im Übergangszeitraum zu verlangen, gilt das als Abruf nach Absatz 7. Drillix bestätigt jedes Verlangen nach Satz 1 unverzüglich in Textform, auch an die Rechnungsadresse des Kunden, bei einem Verlangen nach Buchstabe a oder b mit dem Hinweis, dass der Dienst im Übergangszeitraum zu den bisherigen Entgelten weiterläuft; ein Löschverlangen, das ein Administrator gestellt hat, führt Drillix nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach dieser Bestätigung aus. Nach der Löschung auf ein Verlangen hin ist eine Übertragung nicht mehr möglich.

(2) Verlangt der Kunde eine Übertragung, schließt sich an den Kündigungstermin ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen an; geht das Verlangen erst nach dem Kündigungstermin zu, beginnt der Übergangszeitraum mit seinem Zugang. In dieser Zeit betreibt Drillix den Dienst zu den bisherigen Bedingungen und Entgelten weiter, unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel, stellt die dafür nötigen Informationen bereit, unterrichtet über bekannte Risiken für die Fortführung des Dienstes und hält ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht, auch für die Daten während der Übertragung. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält; er teilt das Drillix vor Ablauf des Übergangszeitraums in Textform mit. Für die Verlängerung gelten die bisherigen Bedingungen und Entgelte. Die §§ 16 und 19 bleiben anwendbar. Hat Drillix nach § 21 Absatz 5 aus wichtigem Grund gekündigt, umfasst die Fortführung den Export und die Unterstützung beim Wechsel; das Diktieren bleibt gesperrt, soweit der Kündigungsgrund das erfordert, und für die Zeit dieser Sperre fallen keine Entgelte nach § 18 Absatz 2 an.

(3) Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt Drillix dies dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach dessen Verlangen in Textform unter Angabe der Gründe mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Dienst wird bis dahin fortgeführt.

(4) Verlangt der Kunde eine Übertragung, gilt der Vertrag bis zum erfolgreichen Abschluss der Übertragung fort, längstens bis zum Ablauf des Übergangszeitraums. Die Übertragung ist abgeschlossen, wenn der Kunde das in Textform bestätigt. Hat der Kunde bis zum Kündigungstermin keine Übertragung verlangt, endet der Vertrag zum Kündigungstermin. Drillix teilt dem Kunden das Vertragsende in Textform mit. Verlangt der Kunde die Übertragung erst nach dem Kündigungstermin innerhalb der Frist nach Absatz 1, gilt der Vertrag ab Zugang des Verlangens nach Satz 1 fort; für die Zeit zwischen Kündigungstermin und Zugang fallen keine Entgelte an, und ein bereits laufender Abrufzeitraum endet mit dem Zugang und beginnt nach dem Übergangszeitraum neu.

(5) Übertragen und exportiert werden können die folgenden Daten; die Aufzählung ist abschließend:
a) die Stammdaten des Kundenkontos,
b) die Nutzer und Administratoren mit Namen, E-Mail-Adressen, Rollen, zugewiesenen Lizenzen, Stundenkontingent, Sperrvermerken, Laufzeit und Zeitpunkt der Anlage des Zugangs,
c) die bei Drillix gespeicherten Einstellungen des Kundenkontos und der Lizenzen, insbesondere Tarife, Mehrnutzung und Kostengrenze,
d) die Verbrauchsdaten je Lizenz als Monatssummen und, solange die Einzeldaten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gespeichert sind, als Zahl der Diktate und Abschriften und angerechnete Dauer je Kalendertag ohne Uhrzeit; die Einzeldaten je Diktat und Abschrift mit Zeitpunkt, angerechneter Dauer, Zahl der verarbeiteten Einheiten des Sprachmodells und technischem Prüfwert nur auf eine Weisung nach § 8 Absatz 5 Satz 5, und
e) die Rechnungen.
Aufnahmen und Diktattexte speichert Drillix nicht über die Dauer der Umwandlung hinaus (§ 23 Absatz 3); sie können daher nicht übertragen werden. Sprache, Formatvorgaben und Fachwörter speichert die Software nur auf den Geräten der Nutzer; dort bleiben sie für den Kunden verfügbar. Protokolldaten des Webservers und des Dienstes sind keinem Kundenkonto zugeordnet, werden nach den Fristen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht und können nicht übertragen werden.

(6) Ausgenommen sind die Anweisungen, mit denen Drillix die KI-Modelle steuert, weil ihre Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von Drillix offenlegen würde. Zugangsschlüssel sind Sicherheitsmerkmale des Dienstes von Drillix; sie werden nicht übertragen, sondern nach Absatz 7 gelöscht.

(7) Drillix stellt die Daten nach Absatz 5 unentgeltlich auf Anforderung in Textform in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Nach dem Übergangszeitraum oder, wenn keiner besteht, nach Vertragsende kann der Kunde die Daten 30 Kalendertage lang abrufen (Abrufzeitraum). Unverzüglich nach Ablauf des Abrufzeitraums, spätestens nach sieben Kalendertagen, löscht Drillix alle dem Kundenkonto zugeordneten Daten einschließlich aller Kopien. Hat der Kunde nur die Löschung verlangt, entfällt der Abrufzeitraum; die Frist nach Satz 3 beginnt dann mit dem Vertragsende, frühestens mit dem Zugang des Verlangens oder, bei einem Verlangen eines Administrators, mit dem Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 6. Ausgenommen sind Daten, die Drillix aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, insbesondere Rechnungen und, soweit sie Buchungsbelege sind (§ 147 AO, § 14b UStG), die Monatssummen des Verbrauchs je Lizenz und die sonstigen Grundlagen der Rechnungen; ferner der Verbrauch je Diktat und Abschrift, soweit er für die Schlussrechnung oder einen konkreten Streit über Entgelte erforderlich ist, bis drei Monate nach Stellung der Schlussrechnung oder bis zum Abschluss des Streits, Angaben nach § 23 Absatz 2 Buchstabe c bis zum Ablauf der Frist nach Anlage 1 Nr. 8 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, Erklärungen der Parteien zum Vertrag, soweit Drillix sie zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Vertrag benötigt, längstens bis zum Ablauf der Verjährung, und die Dokumentation nach § 15 Absatz 5 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung; Drillix verarbeitet diese Daten nur zu den genannten Zwecken und löscht sie danach. Drillix bestätigt die Löschung in Textform.

(8) Für den Wechsel, die Übertragung und den Export erhebt Drillix keine Entgelte.

(9) Angaben zur Gerichtsbarkeit der für Varell eingesetzten Infrastruktur und zu den Maßnahmen gegen einen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff auf Daten stellt Drillix auf Anfrage in Textform über kontakt@drillix.de bereit.

(10) Informationen über die verfügbaren Verfahren, Methoden und Formate für Wechsel und Export sowie über bekannte technische Einschränkungen enthält die Leistungsbeschreibung. Weitergehende Rechte des Kunden nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt. Drillix unterstützt den Kunden auch vor einer Kündigung angemessen bei der Planung eines Wechsels und stellt ihm auf Anfrage die dafür relevanten Informationen bereit.

(11) Für den Test nach § 4a gilt dieser Paragraph nach Maßgabe von § 4a Absätze 12 und 13.

§ 23 Datenschutz#

(1) Soweit Drillix personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; welche Verarbeitungen das sind, bestimmt dessen Anlage 1. Für diese Verarbeitungen ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Vertragsbestandteil und geht diesen AGB insoweit vor.

(2) Im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet Drillix personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher nur
a) für die Vertragsanbahnung, die Prüfung, ob ein Unternehmen bereits einen Test nach § 4a in Anspruch genommen hat, die Aufbewahrung nach § 4a Absatz 13, die Verwaltung des Vertrags mit den Ansprechpartnern und Administratoren des Kunden, die Kommunikation mit Nutzern und Administratoren über Störungen und Fragen zum Dienst, Rechnungen, die Zahlungsabwicklung, die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Vertrag und die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten,
b) für die Monatssummen des Verbrauchs je Lizenz als Grundlage der Abrechnung und, nach Vertragsende, für den Verbrauch je Diktat und Abschrift, soweit § 22 Absatz 7 Satz 5 seine Aufbewahrung für die Schlussrechnung oder einen Streit über Entgelte vorsieht,
c) für Angaben zu einem einzelnen Zugang, wenn sich aus einer Meldung oder einer automatischen Grenze des Dienstes konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch nach § 7 Absatz 8 oder § 16 ergeben, soweit sie erforderlich sind, um über eine Sperre oder Nachberechnung zu entscheiden; eine laufende Auswertung aller Zugänge findet nicht statt, und
d) für die Dokumentation der Auftragsverarbeitung zum Nachweis der eigenen Pflichten.
Einzelheiten stehen in § 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und in der Datenschutzerklärung unter https://drillix.de/datenschutz/.

(3) Drillix speichert Aufnahmen und Diktattexte nicht über die Dauer der Umwandlung hinaus, außer in seltenen Fehlerfällen im Protokoll des Dienstes; schickt ein Nutzer oder Administrator solche Inhalte mit einer Anfrage an Drillix, verwendet Drillix sie nur zur Beantwortung dieser Anfrage, bewahrt sie nicht mit der übrigen Anfrage auf und löscht sie nach Abschluss der Anfrage, spätestens 30 Tage nach Eingang (§ 7 Absatz 1 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung). Beim KI-Dienstleister hält Drillix die Null-Datenspeicherung (Zero Data Retention) eingeschaltet und die Nutzung von Daten zum Training abgeschaltet. Welche Daten Drillix wie lange speichert, welche Unterauftragsverarbeiter an welchen Orten eingesetzt werden und für welche Zwecke der KI-Dienstleister Daten nach seinen Bedingungen selbst verantwortet, ergibt sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(4) Drillix nutzt Inhalte von Diktaten nicht, um KI-Modelle zu trainieren oder zu verbessern, und nicht für Statistiken.

§ 24 Vertraulichkeit und Referenzen#

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß bekannt werden, die bereits bekannt waren, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder die aufgrund Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzten Fall unterrichtet die offenlegende Partei die andere vorher, soweit das zulässig ist, und legt nicht mehr offen als verlangt. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort, für Geschäftsgeheimnisse und Inhalte von Diktaten unbefristet. Für personenbezogene Daten gelten § 23 und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(2) Drillix nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 25 Haftung#

(1) Drillix haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit sonst zwingend gesetzlich gehaftet wird.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Drillix nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Drillix für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Minderung (§ 536 BGB) und der Ersatz von Aufwendungen nach § 536a Absatz 2 BGB bleiben unberührt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten für diese Mängel die Absätze 1 bis 3; Absatz 1 Buchstabe c betrifft nur ausdrücklich übernommene Garantien nach § 17 Absatz 3 und arglistig verschwiegene Mängel.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Drillix.

(6) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO und der Ausgleich zwischen den Parteien nach Art. 82 Absatz 5 DSGVO werden durch diesen Paragraphen nicht beschränkt; es gilt § 16 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

(8) Für den Test nach § 4a gilt § 4a Absatz 11.

§ 26 Höhere Gewalt#

(1) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares Ereignis, das auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, etwa Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgung und großflächige Angriffe auf die Infrastruktur des Internets.

(2) Umstände, die Drillix durch Auswahl, Überwachung oder Austausch ihrer Unterauftragnehmer und Vorlieferanten mit zumutbarem Aufwand vermeiden kann, sind keine höhere Gewalt.

(3) Solange und soweit eine Partei durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert ist, ist sie von der betroffenen Leistungspflicht befreit; Zahlungspflichten sind davon ausgenommen. Die Rechte des Kunden nach § 536 BGB bleiben unberührt; für die Zeit, in der Drillix den Dienst wegen höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erbringt, mindert sich das Entgelt angemessen. Pflichten aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung bleiben bestehen, soweit ihre Erfüllung möglich ist. Die verhinderte Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich in Textform. Dauert die Behinderung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet Drillix zeitanteilig.

§ 27 Änderungen dieser AGB und der Leistungsbeschreibung#

(1) Drillix kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für bestehende Verträge gilt eine neue Fassung nur, wenn ein Administrator oder eine sonst vertretungsberechtigte Person des Kunden ihr in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung gilt die bisherige Fassung weiter.

(2) Änderungen der Leistungsbeschreibung für bestehende Verträge richten sich nach § 12 Absätze 3 und 4.

(3) Änderungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung richten sich nach dessen § 18. Unterrichtungen, Einsprüche und Genehmigungen nach § 9 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung sind keine Änderung dieser AGB.

(4) Ändert sich zwingendes Recht so, dass eine Bestimmung dieses Vertrags angepasst werden muss, bietet Drillix die erforderliche Änderung in Textform an. § 21 Absatz 2 bleibt unberührt.

§ 28 Schlussbestimmungen#

(1) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zum Nachweis in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sind beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Drillix. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Absatz 2 BGB).


Drillix GbR · Alter Ring 2, 02894 Reichenbach/O.L. · kontakt@drillix.de
Fassung vom 2. Oktober 2026 · Version 1.3.1

Hier sehen Sie, was drillix.de in Ihrem Browser speichert, und können die Statistik ein- oder ausschalten.

NotwendigImmer aktiv

Merkt sich Ihre Wahl in diesem Fenster (Cookie drx_wahl, 12 Monate). Das Bestellformular für Varell hält Ihre Eingaben im Sitzungsspeicher des Tabs, bis Sie ihn schließen. Ohne das funktioniert die Seite nicht wie gewünscht.

Statistik

Zählt, welche Seiten angesehen werden, wie lange und woher Besucher kommen (Suche, Verweis, Kampagne), dazu Gerät, Browser und den ungefähren Ort. Cookie drx_id mit zufälliger Kennung, 12 Monate. Die Daten bleiben 14 Monate auf unserem Server in Deutschland, ohne Weitergabe. Ihre IP-Adresse speichern wir nicht. Schalten Sie die Statistik aus, löschen wir auch alles, was wir zu Ihrer Kennung gezählt haben.

Datenschutzerklärung