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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drillix GbR

für die Erstellung von Websites, Hosting und Wartung sowie SEO-Betreuung

Stand: 17. September 2026 · Version 1.1

Diese Bedingungen sind in fünf Teile gegliedert. Teil A gilt für alle Verträge. Teil B gilt zusätzlich für die Erstellung von Websites, Teil C für Hosting und Wartung, Teil D für die SEO-Betreuung. Teil E enthält die Schlussbestimmungen und gilt wieder für alle Verträge.

Inhaltsverzeichnis

Teil A – Allgemeine Bestimmungen#

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich#

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Websites, das Hosting und die Wartung von Websites sowie die SEO-Betreuung zwischen der Drillix GbR, Alter Ring 2, 02894 Reichenbach/O.L., vertreten durch die Gesellschafter Nico Groß und Marvin Beck (nachfolgend „Drillix“), und ihren Kunden. Kontakt: kontakt@drillix.de, 01556 5334856.

(2) Für das Diktierwerkzeug Varell gelten gesonderte Bedingungen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Drillix ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis der Bedingungen des Kunden leistet. Sie gelten nur, wenn Drillix ihnen in Textform zugestimmt hat.

(4) Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage im Land Sachsen.

§ 2 Nur für Unternehmer#

(1) Das Angebot von Drillix richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Vor Vertragsschluss nennt der Kunde Drillix seine Firma, Rechtsform und Anschrift sowie die gewerbliche, selbständige berufliche oder öffentlich-rechtliche Tätigkeit, für die er den Vertrag schließt.

(3) Drillix schließt keine Verträge mit Kunden, die den Vertrag nicht in Ausübung einer solchen Tätigkeit schließen, insbesondere nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

§ 3 Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB#

(1) Drillix erstellt Angebote in Textform. An ein Angebot ist Drillix für 30 Kalendertage ab Zugang gebunden, soweit das Angebot keine andere Frist nennt.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt. Nimmt der Kunde verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit einer Bestätigung von Drillix in Textform zustande.

(3) Das Angebot nennt die Fassung dieser AGB mit Versionsnummer und Datum und enthält sie als Anlage, ebenso die Leistungsbeschreibung und, soweit Hosting und Wartung angeboten werden, die Leistungsübersicht des Tarifs, jeweils mit Versionsnummer. Diese Fassungen gelten für den Vertrag. Spätere Fassungen gelten für einen bestehenden Vertrag nur nach Maßgabe von § 44.

(4) Die aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://drillix.de/agb/ abrufbar.

§ 4 Vertragsbestandteile und Rangfolge#

(1) Welche Leistungen Drillix schuldet, ergibt sich aus dem Angebot einschließlich der Leistungsbeschreibung und, beim Hosting, der Leistungsübersicht des gewählten Tarifs. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schuldet Drillix nicht, soweit sie nicht für die vertragsgemäße Funktion der beschriebenen Leistungen erforderlich sind.

(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
a) individuelle Vereinbarungen der Parteien,
b) für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 13),
c) das Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Leistungsübersicht,
d) diese AGB.

§ 5 Selbständige Verträge#

(1) Die Erstellung einer Website (Teil B), Hosting und Wartung (Teil C) und die SEO-Betreuung (Teil D) sind jeweils Gegenstand rechtlich selbständiger Verträge. Das gilt auch, wenn sie in einem Angebot aufgeführt oder gleichzeitig beauftragt werden.

(2) Keiner dieser Verträge ist Voraussetzung für den Abschluss eines anderen. Die Entgelte werden im Angebot gesondert ausgewiesen und gesondert abgerechnet.

(3) Bestand, Wirksamkeit, Abnahme, Störung und Beendigung des einen Vertrags lassen die anderen unberührt. Ein Hosting- und Wartungsvertrag erweitert oder verkürzt Mängelansprüche aus dem Vertrag über die Erstellung der Website nicht.

§ 6 Mitwirkung des Kunden#

(1) Der Kunde stellt Drillix alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann, und eine Vertretung.

(2) Der Kunde erteilt Freigaben und Rückmeldungen gesammelt in Textform innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Anfrage, soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart ist.

(3) Erbringt der Kunde eine Mitwirkung nicht rechtzeitig, verschieben sich Termine und Fristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

(4) Fordert Drillix den Kunden in Textform zu einer Mitwirkung auf und erbringt er sie nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 oder einer in der Aufforderung genannten längeren Frist, kann Drillix, soweit der Kunde dadurch in Annahmeverzug kommt, eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.

(5) Ist der Kunde nach Absatz 4 in Annahmeverzug, kann Drillix ihm zur Nachholung der Mitwirkung eine angemessene Frist von mindestens zehn Werktagen mit der Erklärung setzen, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkung nicht bis zum Ablauf der Frist nachgeholt wird. Wird sie nicht nachgeholt, gilt der Vertrag als aufgehoben (§ 643 BGB). Drillix kann dann den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der darin nicht inbegriffenen Auslagen verlangen (§ 645 Absatz 1 Satz 2 BGB). Ansprüche nach § 642 BGB und § 645 Absatz 2 BGB bleiben unberührt.

§ 7 Preise, Zahlung und Verzug#

(1) Die Preise ergeben sich aus dem Angebot. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Monatliche Entgelte berechnet Drillix jeweils zu Beginn des Kalendermonats im Voraus. Beginnt oder endet die Entgeltpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird das Entgelt für diesen Monat anteilig nach Kalendertagen berechnet. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (Zusatzleistungen) vereinbaren die Parteien in Textform; Drillix teilt dem Kunden vorher den voraussichtlichen Aufwand mit. Zusatzleistungen werden mit dem im Angebot genannten Stundensatz nach dem tatsächlichen Zeitaufwand minutengenau abgerechnet, soweit die Parteien keinen Festbetrag vereinbaren. Zeichnet sich ab, dass der Aufwand die mitgeteilte Schätzung um mehr als 20 % übersteigt, informiert Drillix den Kunden vorher und holt seine Entscheidung über die Fortführung ein.

(4) Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Verzugspauschale (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Wird eine Zahlung aus einem Grund zurückgebucht, den der Kunde zu vertreten hat, ersetzt er die Gebühren, die Drillix dadurch beim Zahlungsdienstleister tatsächlich entstehen.

§ 8 Rechnungen#

(1) Drillix stellt Rechnungen elektronisch aus. Der Kunde benennt dafür eine E-Mail-Adresse und hält sie aktuell. Ein öffentlicher Auftraggeber kann stattdessen den Übermittlungsweg benennen, den er für Rechnungen vorsieht.

(2) Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu, soweit eine Zustimmung nach § 14 Absatz 1 Satz 5 UStG erforderlich ist.

(3) Soweit Drillix gesetzlich zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung in einem strukturierten Format verpflichtet ist, stellt sie Rechnungen in einem Format nach der Norm EN 16931 aus, insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD. Im Übrigen, insbesondere für Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV, kann Drillix Rechnungen auch im PDF-Format übermitteln.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format empfangen kann.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung#

(1) Der Kunde kann gegen Forderungen von Drillix nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertrag, die mit der Forderung von Drillix im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, insbesondere Ansprüche auf Minderung, auf Vorschuss oder Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder Fertigstellung und auf Schadensersatz statt der Leistung.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag ausüben. § 641 Absatz 3 BGB bleibt unberührt.

§ 10 Keine Rechtsberatung, Rechtstexte#

(1) Drillix erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Rechtliche Beratung, Prüfung oder Gestaltung ist nicht Gegenstand der Verträge.

(2) Der Kunde stellt alle auf seiner Website erforderlichen Rechtstexte in eigener Verantwortung bereit, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Hinweise zu Cookies und Einwilligungen und, soweit erforderlich, eigene Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Pflichtangaben. Drillix bindet die bereitgestellten Texte technisch ein, prüft sie aber nicht inhaltlich. Fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte des Kunden begründen keinen Mangel der Leistung von Drillix.

(3) Drillix entscheidet nicht, welche Cookies oder Dienste einer Einwilligung bedürfen. Einwilligungswerkzeuge richtet Drillix nach den Vorgaben des Kunden ein. Dienste Dritter bindet Drillix nur ein, soweit das Angebot sie vorsieht oder der Kunde sie in Textform freigibt. Vor dem Livegang nennt Drillix dem Kunden in Textform jeden eingebundenen Dienst, der Daten an Dritte überträgt oder Informationen auf Endgeräten der Besucher speichert oder ausliest. Soweit der Kunde nichts anderes vorgibt, richtet Drillix solche Dienste so ein, dass sie erst nach einer entsprechenden Auswahl im Einwilligungswerkzeug aktiv werden.

(4) Allgemeine Hinweise von Drillix auf gesetzliche Anforderungen sind unverbindliche Informationen ohne Prüfung des Einzelfalls. Die Haftung nach § 16 bleibt unberührt.

(5) Drillix darf den Livegang einer Website zurückstellen, bis der Kunde die Rechtstexte bereitgestellt hat. Schaltet Drillix die Website ohne vom Kunden bereitgestellte Rechtstexte live, weist sie den Kunden vorher in Textform darauf hin.

§ 11 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter#

(1) Inhalte, die der Kunde bereitstellt, etwa Texte, Bilder, Logos, Videos, Schriften und Daten, prüft Drillix weder auf Richtigkeit noch auf rechtliche Zulässigkeit.

(2) Der Kunde stellt nur Inhalte bereit, an denen er die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte hat und die weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorschriften verletzen. Nutzungsauflagen, etwa erforderliche Urheber- oder Quellenangaben, teilt er Drillix rechtzeitig mit.

(3) Werden gegen Drillix wegen der Inhalte oder Rechtstexte des Kunden Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt der Kunde Drillix von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder Drillix sie mitverursacht hat. Drillix unterrichtet den Kunden unverzüglich, erkennt ohne seine Zustimmung keine Ansprüche an und gibt ihm Gelegenheit, die Verteidigung selbst zu führen. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb einer von Drillix gesetzten angemessenen Frist, darf Drillix die zur Abwendung weiterer Nachteile nötigen Erklärungen abgeben.

(4) Der Kunde räumt Drillix an seinen Inhalten die einfachen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, insbesondere zum Speichern, Bearbeiten, Umwandeln und Einbinden, sowie, soweit der Kunde dazu berechtigt ist, die für die Referenznennung nach § 25 erforderlichen Rechte.

§ 12 Barrierefreiheit#

(1) Ob die Website des Kunden dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterfällt, prüft der Kunde in eigener Verantwortung. Adressat der gesetzlichen Pflichten ist der Kunde, nicht Drillix.

(2) Barrierefreiheit nach dem BFSG und der zugehörigen Verordnung, etwa nach EN 301 549 in der im Amtsblatt der Europäischen Union zitierten Fassung oder nach WCAG 2.2 Stufe AA, schuldet Drillix nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Leistung vereinbart ist; das Angebot nennt dann die Norm mit ihrer Fassung. Stellt Drillix fest, dass eine beauftragte Funktion ohne Barrierefreiheit nach dem BFSG voraussichtlich nicht betrieben werden darf, weist sie den Kunden vor der Umsetzung in Textform darauf hin.

(3) Auch ohne eine solche Vereinbarung setzt Drillix grundlegende Anforderungen um: semantisches HTML, Alternativtexte für von Drillix eingesetzte Bilder, Bedienbarkeit der von Drillix erstellten Navigation und Formulare per Tastatur sowie in der von Drillix entworfenen Gestaltung ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Fließtext und Hintergrund, soweit der Kunde keine abweichenden Farben vorgibt. Die Einhaltung einer bestimmten Norm ist damit nicht zugesagt.

(4) Für die Barrierefreiheit seiner eigenen Inhalte und für die Erklärung zur Barrierefreiheit ist der Kunde verantwortlich.

§ 13 Datenschutz#

(1) Soweit Drillix personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Das betrifft jedes Hosting und bei der Erstellung einer Website insbesondere den Zugriff auf Server, Redaktionssysteme, Formulareingänge oder Analysewerkzeuge des Kunden. Bis zum Abschluss darf Drillix die betreffenden Tätigkeiten zurückstellen; Termine verschieben sich entsprechend.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm gewünschten Dienste und Einbindungen verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Informationspflichten.

(3) Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter, einschließlich der Anbieter von Werkzeugen, über die personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden können, und die Orte der Verarbeitung ergeben sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 14 Vertraulichkeit#

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kalkulationen, nicht an den Kunden übergebener Quellcode und noch nicht veröffentlichte Inhalte.

(2) Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die aufgrund Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an eigene Mitarbeiter, Gesellschafter und Auftragnehmer weitergeben, soweit diese sie für die Vertragsdurchführung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.

§ 15 Unterauftragnehmer#

(1) Drillix darf Unterauftragnehmer einsetzen, etwa Betreiber von Rechenzentren, Registrare, Zertifizierungsstellen und Anbieter von Software-Werkzeugen für die Entwicklung, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge, und für die Verwaltung von Quellcode. Die Verantwortung von Drillix gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

(2) Für Unterauftragnehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 16 Haftung#

(1) Drillix haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit sonst zwingend gesetzlich gehaftet wird.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Drillix nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Drillix für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten, die der Kunde selbst sichern kann, haftet Drillix bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zu ihrer Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Sicherung des Kunden erforderlich gewesen wäre. Selbst sichern kann der Kunde insbesondere die Ursprungsdateien seiner Inhalte und Daten auf seinen eigenen Systemen. Daten, die ausschließlich auf Systemen von Drillix gespeichert sind, kann er nur selbst sichern, soweit Drillix ihm dafür eine Exportmöglichkeit bereitgestellt und mitgeteilt hat. Satz 1 gilt nicht für Daten, die Drillix nach § 33 zu sichern hat. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3; § 254 BGB bleibt unberührt.

(5) Soweit auf einen Vertrag Mietrecht anwendbar ist, ist die Haftung von Drillix ohne Verschulden für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ausgeschlossen. Für eine sonstige Haftung, die kein Verschulden voraussetzt, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend; Absatz 1 bleibt unberührt. Die Minderung bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Drillix.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

§ 17 Höhere Gewalt#

(1) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares Ereignis, das auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, etwa Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgung und großflächige Angriffe auf die Infrastruktur des Internets.

(2) Umstände, die Drillix durch Auswahl, Überwachung oder Austausch ihrer Unterauftragnehmer und Vorlieferanten mit zumutbarem Aufwand vermeiden kann, sind keine höhere Gewalt.

(3) Solange eine Partei durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert ist, ruhen die von der höheren Gewalt betroffenen Leistungspflichten; Pflichten zur Zahlung für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen. Die gehinderte Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich in Textform über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung.

(4) Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag fristlos kündigen. Drillix erstattet gezahlte Entgelte, soweit sie auf Leistungen entfallen, die wegen der Kündigung nicht mehr erbracht werden; bei Monatsentgelten zeitanteilig, bei Verträgen nach Teil B nach § 27 Absatz 2.


Teil B – Erstellung von Websites#

§ 18 Vertragsgegenstand#

(1) Drillix erstellt für den Kunden eine Website nach der Leistungsbeschreibung im Angebot. Der Vertrag ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

(2) Die Leistungsbeschreibung bestimmt insbesondere die Zahl der Seiten oder Seitenvorlagen, die Funktionen und Erweiterungen, die Sprachfassungen, die unterstützten Browser und Endgeräte und die Zahl der Korrekturschleifen.

(3) Die technischen Mittel wählt Drillix, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Schriften, die Drillix für die Gestaltung einsetzt, bindet Drillix lokal ein. Lädt ein vom Kunden gewünschter Dienst Dritter eigene Schriften oder andere Inhalte von fremden Servern, weist Drillix vor der Einbindung darauf hin.

(4) Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, gehören nicht zur Leistung: Hosting; Registrierung und Verwaltung von Domains; Pflege, Wartung und Aktualisierung nach der Abnahme; das Erstellen von Texten und Bildern; Suchmaschinenoptimierung über technische Grundlagen hinaus; Lizenzen Dritter, etwa für Schriften, Bilder, Karten oder Dienste; Rechtstexte (§ 10) und Barrierefreiheit nach dem BFSG (§ 12).

(5) Einen wirtschaftlichen Erfolg der Website, etwa Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen oder Umsätze, schuldet Drillix nicht.

§ 19 Projektablauf, Termine und Livegang#

(1) Das Projekt verläuft in dieser Reihenfolge: Konzept, Entwurf und Freigabe (§ 20), Umsetzung, Korrektur, Abnahme auf einer Vorschauadresse (§ 22) und Livegang unter der Domain des Kunden (Absatz 3). Die Vorschauadresse ist zugangsgeschützt und für Suchmaschinen gesperrt.

(2) Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer späteren Vereinbarung in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Übrigen sind Zeitangaben Planungsangaben. § 6 Absatz 3 gilt; er gilt entsprechend, solange eine fällige Zahlung des Kunden aus diesem Vertrag aussteht.

(3) Nach der Abnahme schaltet Drillix die Website in der Regel innerhalb von fünf Werktagen live, sobald die Schlusszahlung nach § 21 Absatz 2 Buchstabe c eingegangen ist und der Kunde die für den Livegang erforderlichen Zugänge bereitgestellt hat. Ein Betrag, den der Kunde wegen eines Mangels nach § 641 Absatz 3 BGB berechtigt zurückbehält, und eine berechtigte Minderung stehen dem Livegang nicht entgegen. § 10 Absatz 5 und § 13 Absatz 1 bleiben unberührt.

(4) Ruht das Projekt aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere weil er eine Mitwirkung nach § 6 nicht erbringt oder eine fällige Zahlung nicht leistet, länger als drei Monate, kann Drillix die bis dahin erbrachten Leistungen, soweit sie nicht durch Zahlungen gedeckt sind, als Abschlag berechnen und die Fortsetzung von der Vereinbarung eines neuen Zeitplans abhängig machen.

§ 20 Entwurfsfreigabe, Korrekturschleifen und Änderungswünsche#

(1) Nach dem Konzept legt Drillix einen Gestaltungsentwurf vor. Der Kunde gibt ihn frei oder teilt Korrekturen mit (§ 6 Absatz 2); diese zählen als Korrekturschleife nach Absatz 2. Mit der Freigabe sind Gestaltungsrichtung und Seitenstruktur festgelegt; der vereinbarte Funktionsumfang bleibt unberührt. Die Freigabe ist keine Abnahme.

(2) Die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot; nennt es keine Zahl, sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist die gesammelte Rückmeldung des Kunden in Textform zu einem vorgelegten Zwischenstand und deren Umsetzung. Sie umfasst Anpassungen innerhalb des vereinbarten Umfangs und der freigegebenen Gestaltung, etwa den Austausch von Texten und Bildern oder Korrekturen von Farben, Abständen und einzelnen Gestaltungselementen.

(3) Die Beseitigung von Abweichungen vom Vereinbarten zählt nicht als Korrekturschleife und wird nicht gesondert vergütet. Enthält eine Rückmeldung neben solchen Abweichungen auch Anpassungswünsche nach Absatz 2, zählt sie als Korrekturschleife; die Beseitigung der Abweichungen bleibt unentgeltlich.

(4) Änderungswünsche sind insbesondere weitere Korrekturschleifen, Änderungen der freigegebenen Gestaltung oder Struktur sowie zusätzliche Seiten, Sprachen, Funktionen oder Dienste Dritter. Der Kunde teilt sie in Textform mit. Drillix teilt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen mit, ob und zu welchen Bedingungen sie den Wunsch umsetzen kann, und nennt den voraussichtlichen Aufwand, die Vergütung und die Auswirkungen auf den Zeitplan. Umgesetzt wird erst nach Bestätigung des Kunden in Textform; bis dahin arbeitet Drillix auf Grundlage des bisherigen Umfangs weiter. Die Vergütung richtet sich nach der Mitteilung von Drillix; nennt sie keinen Festbetrag, gilt § 7 Absatz 3. Zur Umsetzung von Änderungswünschen ist Drillix nicht verpflichtet.

§ 21 Vergütung und Zahlungsplan#

(1) Die Vergütung ist der im Angebot genannte Festpreis.

(2) Soweit das Angebot keinen anderen Zahlungsplan vorsieht, ist die Vergütung in drei Teilen fällig, jeweils zahlbar nach § 7 Absatz 2:
a) 30 % mit Vertragsschluss,
b) 40 % mit der Freigabe des Gestaltungsentwurfs (§ 20 Absatz 1),
c) 30 % mit der Abnahme (Schlusszahlung).

(3) Die Zahlungen nach Absatz 2 Buchstaben a und b sind Abschläge. Sie werden auf die Vergütung angerechnet, auch im Fall einer Kündigung (§ 27 Absatz 5).

(4) Drillix beginnt mit den Leistungen nach Eingang der ersten Zahlung. Termine und Fristen, die Drillix einzuhalten hat, beginnen frühestens mit diesem Eingang. Solange ein fälliger Abschlag nach Absatz 2 Buchstabe a oder b nicht eingegangen ist, darf Drillix die weiteren Arbeiten zurückstellen; § 19 Absatz 2 gilt.

(5) Verzögert sich der Livegang, weil die fällige Schlusszahlung nicht eingegangen ist, liegt darin weder ein Mangel noch eine Terminüberschreitung durch Drillix. § 19 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 22 Abnahme#

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Website abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern. Gegenstand der Abnahme ist die auf der Vorschauadresse bereitgestellte Website; der Livegang ist nicht Voraussetzung der Fertigstellung und der Abnahme.

(2) Drillix zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt die Website auf der Vorschauadresse zur Prüfung bereit. Der Kunde erklärt innerhalb von 14 Kalendertagen, bei Websites mit Buchungs-, Shop- oder Schnittstellenfunktionen innerhalb von 21 Kalendertagen nach Zugang der Anzeige die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform. Das Angebot kann eine längere Frist vorsehen. In der Anzeige weist Drillix auf die Folge nach Absatz 3 hin.

(3) Erklärt sich der Kunde innerhalb der Frist nicht und verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als abgenommen (§ 640 Absatz 2 BGB).

(4) Selbständig nutzbare Teile können gesondert abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich als Teilabnahme erklärt wird.

(5) Auf Verlangen einer Partei wird über die Abnahme ein Protokoll in Textform erstellt, das Vorbehalte und offene Mängel festhält.

§ 23 Nutzungsrechte#

(1) Im Sinne dieser Bestimmung sind
a) individuelle Projektleistungen die von Drillix eigens für das Projekt geschaffenen Ergebnisse, insbesondere das kundenspezifische Layout und die Gestaltung, kundenspezifische Grafiken sowie von Drillix verfasste Texte,
b) vorbestehende Bestandteile die von Drillix projektübergreifend eingesetzten Komponenten, Funktionen, Vorlagen und Werkzeuge für Aufbau, Test und Veröffentlichung, auch soweit Drillix sie im Rahmen des Projekts erstellt oder weiterentwickelt hat, sofern sie keine kundenspezifische Gestaltung, keine Inhalte und keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten; die Liste nach § 24 Absatz 1 weist sie aus,
c) Drittkomponenten Software und Inhalte Dritter, insbesondere Open-Source-Software (§ 24).

(2) An den individuellen Projektleistungen räumt Drillix dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Es umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, zur Nutzung auf beliebigen Servern und Domains und in der Werbung sowie zur Bearbeitung, Weiterentwicklung und Übersetzung.

(3) An den vorbestehenden Bestandteilen, soweit sie in der Website enthalten sind, räumt Drillix dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für die Website und ihre Weiterentwicklungen ein. Losgelöst von der Website darf der Kunde die vorbestehenden Bestandteile Dritten nicht zur eigenständigen Verwertung überlassen.

(4) Drillix bleibt berechtigt, vorbestehende Bestandteile sowie allgemeines Wissen, Methoden und Techniken weiter zu nutzen. Das gilt nicht für individuelle Projektleistungen und vertrauliche Informationen des Kunden. Die Referenznennung nach § 25 bleibt Drillix vorbehalten.

(5) Der Kunde darf die Website durch eigene Mitarbeiter oder beliebige Dritte pflegen, ändern und weiterentwickeln lassen und ihnen dafür den Quellcode und die erforderlichen Rechte überlassen. Er darf die ihm eingeräumten Rechte übertragen und Unterlizenzen erteilen; Drillix stimmt dem bereits jetzt zu. Die Zweckbindung nach Absatz 3 hat der Kunde einem Erwerber aufzuerlegen.

(6) Die Rechte nach den Absätzen 2, 3 und 5 gehen über, sobald der Kunde die für das Projekt vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat; eine berechtigte Minderung verringert den zu zahlenden Betrag. Rechte an einer vereinbarten Zusatzleistung gehen mit deren Zahlung über. Bis dahin hat der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Website zu prüfen und, sobald sie live geschaltet ist, zu betreiben. Drillix kann dieses vorläufige Recht nur widerrufen, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung aus diesem Vertrag trotz einer Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen in Verzug ist, und kündigt den Widerruf in Textform an. Ein nach § 641 Absatz 3 BGB berechtigt zurückbehaltener Betrag begründet keinen Verzug.

(7) Sobald die Rechte nach Absatz 6 übergegangen sind, übergibt Drillix den vollständigen Quellcode der Website einschließlich der Konfigurations- und Build-Dateien und einen Export des Code-Repositorys in einem gängigen Format. Einen Anspruch auf interne Arbeitsunterlagen hat der Kunde nicht.

(8) An Entwürfen, die der Kunde nicht freigegeben hat, bleiben alle Rechte bei Drillix.

§ 24 Open-Source- und Drittkomponenten#

(1) Die Website nutzt Open-Source-Software und andere Drittkomponenten. Spätestens mit der Fertigstellungsanzeige übergibt Drillix eine Liste der eingesetzten Drittkomponenten mit Bezeichnung, Version und Lizenz sowie der enthaltenen vorbestehenden Bestandteile (§ 23 Absatz 1 Buchstabe b). Die Lizenz- und Urhebervermerke übergibt Drillix in einer Datei mit dem Quellcode und belässt sie in der Website, soweit die Lizenz dies verlangt.

(2) Für Drittkomponenten gelten die Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Drillix kann daran keine weitergehenden Rechte einräumen, als ihr selbst zustehen. Drillix setzt nur Drittkomponenten ein, deren Lizenz die vertragsgemäße Nutzung der Website erlaubt.

(3) Drillix setzt ohne vorherige Zustimmung des Kunden in Textform keine Komponenten ein, deren Lizenz den Kunden verpflichten würde, den Quellcode der Website offenzulegen (starkes Copyleft, etwa GPL oder AGPL).

(4) Der Kunde beachtet beim Betrieb und bei der Weitergabe der Website die Lizenzbedingungen und entfernt keine Vermerke. Für Komponenten, die er oder von ihm beauftragte Dritte später einbinden, ist er selbst verantwortlich.

(5) Kostenpflichtige Lizenzen für Inhalte Dritter, etwa Schriften, Bilder oder Karten, beschafft und bezahlt der Kunde, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Beschafft Drillix die Lizenzen im Auftrag des Kunden, erwirbt sie diese nach Möglichkeit auf dessen Namen und übergibt die Lizenznachweise.

§ 25 Referenznennung#

(1) Nach dem Livegang darf Drillix den Namen des Kunden und Bildschirmfotos der Website als Referenz nennen und zeigen, insbesondere auf der eigenen Website, in Angeboten und in sozialen Medien. Das Logo des Kunden verwendet Drillix nur mit dessen Zustimmung; Gleiches gilt für einen Hinweis auf Drillix auf der Website des Kunden. Erkennbare Personen und Inhalte Dritter, für die der Kunde Drillix keine Rechte zu diesem Zweck einräumen kann, macht Drillix in Bildschirmfotos unkenntlich.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Drillix entfernt die Referenz dann innerhalb von zehn Werktagen aus den von ihr kontrollierten Medien.

(3) Vertrauliche Informationen des Kunden verwendet Drillix in Referenzen nicht.

§ 26 Mängelansprüche und Verjährung#

(1) Drillix schuldet eine Website frei von Sach- und Rechtsmängeln. Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot; die Website eignet sich für die dort beschriebene Verwendung.

(2) Der Kunde soll Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen und dabei so genau wie möglich beschreiben, etwa mit betroffener Seite, Browser und Endgerät, den Schritten zur Wiederholung und Bildschirmfotos.

(3) Drillix beseitigt Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Beseitigt Drillix einen Mangel nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weiteren Rechte nach § 634 BGB zu, Schadensersatz nach Maßgabe von § 16.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung beruht auf
a) Änderungen oder Eingriffen, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter nach der Abnahme vorgenommen hat,
b) Inhalten oder Zulieferungen des Kunden, es sei denn, Drillix hat deren Fehler erkannt oder der Fehler war offensichtlich und Drillix hat nicht darauf hingewiesen,
c) einer vom Kunden gestellten Betriebsumgebung, die von den Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht,
d) Änderungen an Browsern, Diensten oder Schnittstellen Dritter nach der Abnahme,
e) unterlassenen Aktualisierungen nach der Abnahme, auf deren Notwendigkeit Drillix den Kunden hingewiesen hat, soweit die Beeinträchtigung nicht auf einem bei der Abnahme vorhandenen Mangel beruht und Drillix nicht mit der Wartung beauftragt ist.

(5) Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme, soweit das Gesetz keinen späteren Beginn bestimmt. Das gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, aus einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(6) Drillix schuldet nicht, die Website nach der Abnahme an geänderte rechtliche Anforderungen, neue Browserversionen, Schnittstellen oder Sicherheitsstandards anzupassen. Dafür steht der Wartungsvertrag nach Teil C zur Verfügung.

§ 27 Kündigung des Projektvertrags#

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung der Website jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Drillix behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(2) Für den Anteil der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen dienen die im Angebot ausgewiesenen Projektphasen und ihre Vergütungsanteile als Anhaltspunkt. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines abweichenden Leistungsstands vorbehalten.

(3) Endet der Vertrag vor der Abnahme durch Kündigung, gleich durch welche Partei, erhält der Kunde die Rechte nach § 23 an den bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen, sobald er die darauf entfallende Vergütung gezahlt hat. § 23 Absatz 8 bleibt unberührt.

(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Drillix in der Regel vor, wenn
a) der Kunde eine fällige Zahlung aus diesem Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen leistet, die Drillix ihm in Textform mit Kündigungsandrohung gesetzt hat,
b) der Kunde eine für die Fortführung erforderliche Mitwirkung (§ 6) endgültig verweigert,
c) der Kunde trotz Hinweis in Textform verlangt, Inhalte einzubinden, die gegen Strafgesetze verstoßen oder offensichtlich Rechte Dritter verletzen,
d) der Kunde oder eine für ihn handelnde Person Gesellschafter oder Mitarbeiter von Drillix beleidigt, bedroht oder belästigt; außer in schweren Fällen setzt die Kündigung eine vorherige Abmahnung in Textform voraus, oder
e) der Kunde vorsätzlich unrichtige Angaben nach § 2 Absatz 2 oder über seine Rechte an bereitgestellten Inhalten (§ 11 Absatz 2) gemacht hat.

(5) Kündigt eine Partei aus wichtigem Grund, erhält Drillix die Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Leistung; Absatz 2 gilt für die Bemessung entsprechend. Übersteigen die Zahlungen des Kunden die Vergütung nach Absatz 1 oder nach Satz 1, erstattet Drillix den Unterschied. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.


Teil C – Hosting und Wartung#

§ 28 Vertragsgegenstand und Tarife#

(1) Drillix überlässt dem Kunden Speicherplatz und Rechenleistung auf ihren Systemen zur Nutzung für die im Angebot bezeichnete Website, betreibt die Website und erbringt die Wartungsleistungen des gewählten Tarifs.

(2) Tarif, Entgelt und Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der beigefügten Leistungsübersicht des Tarifs (§ 4 Absatz 1). Enthält die Leistungsübersicht zu einem der folgenden Punkte keine Angabe, gilt: Änderungskontingent 15 Minuten je Kalendermonat, Aufbewahrung der Sicherungen 14 Kalendertage, Wartungslauf einmal je Kalendermonat, keine vorrangige Bearbeitung.

(3) Betrieb und Wartung erbringt Drillix als Dienstleistung nach dem Stand der Technik. Eine Abnahme findet nicht statt.

(4) Hosting und Wartung von Websites, die nicht von Drillix erstellt wurden, übernimmt Drillix nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 29 Nicht enthaltene Leistungen#

(1) Nicht Gegenstand von Hosting und Wartung sind insbesondere
a) Änderungen und Erweiterungen von Funktionen, Gestaltung oder Struktur sowie Inhaltsänderungen, die über das Änderungskontingent (§ 30) hinausgehen,
b) die Umsetzung neuer rechtlicher Anforderungen, etwa an Rechtstexte, Einwilligungen oder Barrierefreiheit,
c) Suchmaschinenoptimierung (dafür Teil D),
d) Lizenzen Dritter, soweit die Leistungsübersicht sie nicht ausdrücklich nennt,
e) die Beseitigung von Störungen, die auf Eingriffen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter beruhen,
f) die Wiederherstellung nach einem Angriff, soweit Drillix nachweist, dass seine Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, insbesondere in Eingriffen nach Buchstabe e oder in einer Verletzung von § 34 Absatz 7; § 33 Absatz 4 bleibt unberührt,
g) Rechtsberatung (§ 10).

(2) Wartung umfasst die in der Leistungsübersicht genannten Tätigkeiten zur Pflege des bestehenden Funktionsumfangs der Website; Weiterentwicklung verändert ihn. Weiterentwicklungen erbringt Drillix als Zusatzleistung (§ 7 Absatz 3) oder auf Grundlage eines Vertrags nach Teil B.

(3) Ist zweifelhaft, ob eine gewünschte Leistung enthalten ist, teilt Drillix dies vor Beginn der Arbeiten in Textform mit und nennt den voraussichtlichen Aufwand. Ohne diese Mitteilung und eine Freigabe des Kunden entsteht kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.

§ 30 Änderungskontingent#

(1) Im Monatsentgelt ist ein Zeitkontingent für Inhaltsänderungen enthalten, dessen Umfang sich aus der Leistungsübersicht ergibt. Inhaltsänderungen sind Änderungen an Texten, Bildern und einfachen Seiteninhalten innerhalb der bestehenden Gestaltung und Struktur.

(2) Der Kunde übermittelt Änderungswünsche in Textform. Drillix setzt sie innerhalb der Servicezeiten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang um, soweit der Kunde keinen späteren Zeitpunkt nennt.

(3) Das Kontingent wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand minutengenau verbraucht.

(4) Nicht genutzte Zeit wird einmalig auf den folgenden Kalendermonat übertragen und verfällt mit dessen Ablauf. Eine Auszahlung nicht genutzter Zeit findet nicht statt.

(5) Bevor das Kontingent überschritten wird, weist Drillix den Kunden in Textform darauf hin. Der darüber hinausgehende Aufwand ist eine Zusatzleistung nach § 7 Absatz 3.

§ 31 Betrieb, Überwachung und Wartungsarbeiten#

(1) Drillix betreibt die Systeme, auf denen die Website betrieben wird, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters von Hosting-Leistungen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart.

(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln, insbesondere die Minderung, bleiben unberührt. Nicht vertragswidrig sind Unterbrechungen durch Wartungsarbeiten nach Absatz 4, durch Sicherheitsmaßnahmen nach Absatz 5 und durch berechtigte Sperrungen nach § 36 Absatz 4 oder § 37.

(3) Eine automatisierte Überwachung der Erreichbarkeit schuldet Drillix nicht. Erkannte Störungen bearbeitet Drillix nach § 32.

(4) Geplante Wartungsarbeiten führt Drillix außerhalb der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr durch, soweit der Kunde keiner anderen Lage zustimmt. Drillix kündigt sie mindestens 48 Stunden vorher in Textform mit dem voraussichtlichen Zeitraum an. Absatz 2 Satz 2 gilt für Unterbrechungen durch Wartungsarbeiten nur bis zu insgesamt vier Stunden je Kalendermonat.

(5) Dringende Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr darf Drillix jederzeit ohne Ankündigung durchführen. Sie unterrichtet den Kunden unverzüglich nachträglich. Absatz 2 Satz 2 gilt für solche Maßnahmen nicht, soweit die Gefahr auf einer Pflichtverletzung von Drillix beruht, insbesondere auf einer nach § 34 geschuldeten, aber unterbliebenen Aktualisierung.

§ 32 Servicezeiten, Störungsmeldung und Reaktionszeit#

(1) Servicezeiten sind an Werktagen von 9:00 bis 18:00 Uhr.

(2) Der Kunde meldet Störungen in Textform, möglichst an kontakt@drillix.de, und beschreibt sie nachvollziehbar, etwa mit betroffener Seite oder Funktion, Zeitpunkt und Fehlermeldung. Eine außerhalb der Servicezeiten eingehende Meldung gilt als zu Beginn der nächsten Servicezeit eingegangen.

(3) Drillix bestätigt eine Störungsmeldung spätestens bis zum Ende der Servicezeit des Werktags, der auf ihren Eingang folgt, und teilt dabei eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen mit (Reaktionszeit). Beispiel: Geht eine Meldung am Freitag um 16:00 Uhr ein, endet die Reaktionszeit am folgenden Montag um 18:00 Uhr, wenn dieser ein Werktag ist.

(4) Die Reaktionszeit ist keine Zusage über die Dauer bis zur Beseitigung der Störung. Drillix beginnt nach der Reaktion unverzüglich mit der Beseitigung und führt sie mit der gebotenen Sorgfalt durch. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit schuldet Drillix nicht.

(5) Erkannte Störungen bearbeitet Drillix innerhalb der Servicezeiten. Eine Rufbereitschaft außerhalb der Servicezeiten besteht nicht.

(6) Sieht die Leistungsübersicht eine vorrangige Bearbeitung vor, bearbeitet Drillix Meldungen dieses Tarifs vor Meldungen anderer Tarife. Die Reaktionszeit bleibt unverändert.

§ 33 Datensicherung#

(1) Drillix sichert die Dateien und die Datenbank der Website einmal je Kalenderwoche auf einem vom Produktivsystem getrennten Speicher in einem anderen Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union. Anbieter und Standorte nennt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Sicherungen werden mindestens 14 Kalendertage aufbewahrt; längere Aufbewahrungsfristen und zusätzliche Sicherungen ergeben sich aus der Leistungsübersicht.

(2) Zwischen zwei Sicherungen können Daten von bis zu sieben Tagen verloren gehen. Eine fortlaufende Sicherung schuldet Drillix nicht. Fällt eine Sicherung aus, holt Drillix sie unverzüglich nach.

(3) Drillix prüft mindestens einmal je Kalenderquartal, ob die Sicherungen verwendbar sind, indem sie Sicherungen stichprobenweise auf einem vom Produktivsystem getrennten System testweise wiederherstellt. Drillix dokumentiert jede Prüfung mit Datum, geprüftem Stand, Ergebnis und Dauer. Das Protokoll der jeweils letzten Prüfung erhält der Kunde auf Anforderung.

(4) Auf Anforderung des Kunden stellt Drillix innerhalb der Servicezeiten einen gesicherten Stand wieder her. Eine Wiederherstellung je Kalenderjahr ist im Entgelt enthalten. Wiederherstellungen wegen Umständen, die Drillix zu vertreten hat, sind immer kostenfrei. Weitere Wiederherstellungen sind Zusatzleistungen (§ 7 Absatz 3).

(5) Nicht gesichert werden Daten außerhalb der Systeme von Drillix und Inhalte, die zwischen zwei Sicherungen angelegt und wieder gelöscht wurden. Die Ursprungsdateien seiner Inhalte sichert der Kunde selbst.

§ 34 Aktualisierungen und Sicherheit#

(1) Drillix spielt für die in der Leistungsübersicht genannten Komponenten der Website und für die von Drillix betriebenen Systeme die vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Aktualisierungen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ein. Anpassungen des Codes der Website, die der Wechsel auf eine neue Hauptversion einer Komponente erfordert, sind nicht enthalten; Drillix bietet sie rechtzeitig vor dem Ende der Herstellerunterstützung als Zusatzleistung an (§ 7 Absatz 3).

(2) Aktualisierungen, die eine vom Hersteller oder in einer öffentlichen Sicherheitsmeldung als kritisch oder hoch bewertete Sicherheitslücke schließen, spielt Drillix innerhalb von fünf Werktagen ein, nachdem sie verfügbar sind; übrige Aktualisierungen im regelmäßigen Wartungslauf nach der Leistungsübersicht.

(3) Eine Aktualisierungspflicht besteht nicht, soweit
a) der Hersteller keine Aktualisierung bereitstellt,
b) die Aktualisierung die Funktion der Website beeinträchtigen würde und der Kunde die nötige Anpassung nicht beauftragt,
c) der Kunde die Aktualisierung ablehnt oder
d) die Komponente vom Kunden oder in seinem Auftrag ohne Abstimmung mit Drillix eingebracht oder verändert wurde.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 Buchstaben b und c weist Drillix den Kunden in Textform auf die Risiken der unterbliebenen Aktualisierung hin. Für Schäden, die nach Zugang des Hinweises allein darauf beruhen, dass die Aktualisierung aus diesen Gründen unterblieben ist, haftet Drillix nicht; § 16 Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Drillix dokumentiert eingespielte Aktualisierungen und stellt die Dokumentation auf Anforderung zur Verfügung.

(6) Drillix schuldet die in dieser Bestimmung beschriebenen Maßnahmen, nicht aber, dass die Website niemals Ziel eines erfolgreichen Angriffs wird.

(7) Der Kunde nimmt Änderungen an Code, Konfiguration und Komponenten der Website nur nach vorheriger Abstimmung mit Drillix vor; die Pflege von Inhalten über ein von Drillix bereitgestelltes Redaktionssystem bleibt ihm unbenommen. Er hält seine Zugangsdaten geheim und benennt eine E-Mail-Adresse für Hinweise und Wartungsankündigungen.

§ 35 Domains und Zertifikate#

(1) Der Kunde wird als Inhaber der Domains eingetragen, unter denen die Website erreichbar ist. Drillix übernimmt auf Wunsch die technische Verwaltung. Die Gebühren der Vergabestelle und des Registrars trägt der Kunde, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(2) Vergabe und Fortbestand von Domains richten sich nach den Bedingungen der Vergabestellen. Drillix schuldet die ordnungsgemäße Stellung der Anträge, nicht deren Erfolg.

(3) Ist Drillix ausnahmsweise selbst als Inhaberin einer Domain des Kunden eingetragen, überträgt sie die Domain auf Verlangen auf den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten und stellt den dafür erforderlichen Code innerhalb von fünf Werktagen bereit. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen besteht insoweit nicht, außer wegen Forderungen aus der Registrierung und Verwaltung dieser Domain.

(4) Drillix richtet für die Website ein TLS-Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle ein und erneuert es automatisiert.

(5) Endet der Vertrag, gibt Drillix die technische Verwaltung auf Verlangen frei und stellt erforderliche Codes und die bestehenden DNS-Einträge innerhalb von fünf Werktagen in Textform bereit; bis dahin bleiben die Einträge unverändert. Legt Drillix Gebühren für eine Domain vor, kann sie die Verlängerung von der Erstattung abhängig machen, wenn sie den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf in Textform darauf hingewiesen hat.

§ 36 Zulässige Inhalte, Meldeverfahren und Sperrung von Inhalten#

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Inhalte der Website nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Unzulässig sind insbesondere strafbare Inhalte, Inhalte, die Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, Schadsoftware, Phishing sowie Inhalte oder Vorgänge, die die Sicherheit oder den Betrieb der Systeme gefährden. § 11 Absatz 3 gilt entsprechend.

(2) Jede Person kann Drillix Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, elektronisch an kontakt@drillix.de melden. Die Meldung soll eine Begründung, die genaue Adresse (URL) des Inhalts, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben in gutem Glauben richtig und vollständig sind; Name und E-Mail-Adresse sind bei Meldungen über Straftaten im Sinne der Artikel 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU nicht erforderlich. Drillix bestätigt den Eingang unverzüglich, prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilt der meldenden Person die Entscheidung unverzüglich mit, verbunden mit einem Hinweis auf die möglichen Rechtsbehelfe.

(3) Über Meldungen und Maßnahmen entscheidet bei Drillix ein Mensch. Technische Schutzwerkzeuge können Schadsoftware automatisiert erkennen; die Entscheidung über eine Maßnahme trifft auch dann ein Mensch. Automatisierte Verfahren zur Bewertung anderer Inhalte setzt Drillix nicht ein.

(4) Drillix darf betroffene Inhalte vorübergehend sperren oder, wenn eine mildere Maßnahme nicht ausreicht, die Website unzugänglich machen, wenn
a) sich die Rechtswidrigkeit eines Inhalts ohne eingehende rechtliche Prüfung ergibt, insbesondere aufgrund einer Meldung nach Absatz 2,
b) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt oder
c) der hinreichende Verdacht eines erheblichen Rechtsverstoßes oder eine erhebliche Gefahr für Sicherheit oder Betrieb der Systeme besteht.
Drillix wählt die mildeste geeignete Maßnahme und beschränkt sie auf die betroffenen Inhalte, soweit das technisch möglich ist. Soweit Art und Dringlichkeit es zulassen, hört Drillix den Kunden vorher an; andernfalls unterrichtet sie ihn unverzüglich nachträglich. Daten des Kunden werden dabei nicht gelöscht. Drillix hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

(5) Bei jeder Maßnahme nach Absatz 4 und bei einer Kündigung wegen rechtswidriger Inhalte (§ 38 Absatz 5) teilt Drillix dem Kunden spätestens am Tag der Maßnahme in Textform die Gründe mit: Art, Umfang und Dauer der Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen, ob sie auf einer Meldung beruht, ob dabei automatisierte Mittel eingesetzt wurden, die rechtliche Grundlage oder die maßgebliche Bestimmung dieser AGB und die Rechtsbehelfe.

(6) Der Kunde kann gegen eine Maßnahme in Textform Einwände erheben. Drillix prüft die Maßnahme dann erneut, möglichst durch einen an der ersten Entscheidung nicht beteiligten Gesellschafter, und teilt das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen in Textform mit. Der Rechtsweg zu den Gerichten bleibt unberührt.

(7) Zentrale Kontaktstelle für Behörden, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste ist kontakt@drillix.de. Nutzer erreichen die Kontaktstelle unter kontakt@drillix.de oder telefonisch unter 01556 5334856. Die Kontaktstelle ist in deutscher und englischer Sprache erreichbar.

§ 37 Sperrung bei Zahlungsverzug#

(1) Ist der Kunde mit fälligen Entgelten aus diesem Vertrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten, mindestens jedoch 150,00 EUR, in Verzug, darf Drillix ihre Leistungen vorübergehend einstellen (Sperrung).

(2) Die Sperrung setzt voraus, dass Drillix den Kunden zuvor in Textform zur Zahlung mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen ab Zugang aufgefordert, die Sperrung angekündigt und ihren frühesten Zeitpunkt kalendermäßig benannt hat.

(3) Drillix wählt die mildeste geeignete Maßnahme. Sie zeigt vorrangig eine Hinweisseite an, statt die Website vollständig abzuschalten.

(4) Während der Sperrung bleiben die Entgeltpflicht des Kunden und die Pflichten von Drillix zur Datensicherung und Aufbewahrung bestehen. Daten des Kunden werden nicht gelöscht. Den Export nach § 40 Absatz 1 kann der Kunde auch während der Sperrung verlangen.

(5) Eine Sperrung ist ausgeschlossen, solange der Kunde die Forderung in Textform unter Angabe konkreter Tatsachen bestreitet, sein Einwand nicht offensichtlich unbegründet ist und er den unbestrittenen Teil zahlt. § 9 Absatz 2 bleibt unberührt.

(6) Drillix hebt die Sperrung unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Ausgleich des Rückstands auf. Ein Entgelt für die Aufhebung fällt nicht an.

§ 38 Laufzeit und Kündigung#

(1) Die Entgeltpflicht beginnt mit der ersten Bereitstellung der Website unter der Domain des Kunden (Inbetriebnahme). Drillix bestätigt die Inbetriebnahme in Textform. Die Bereitstellung auf einer Vorschauadresse ist keine Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme ist von der Abnahme nach Teil B unabhängig.

(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Inbetriebnahme, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Findet die Inbetriebnahme nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss statt, kann jede Partei den Vertrag, solange die Inbetriebnahme nicht erfolgt ist, mit einer Frist von einem Monat kündigen.

(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Drillix in der Regel vor, wenn
a) der Kunde mit Entgelten aus diesem Vertrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist und sie nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zahlt, die Drillix ihm in Textform mit Kündigungsandrohung gesetzt hat; ein Kündigungsrecht nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB bleibt unberührt, soweit es anwendbar ist,
b) der Kunde trotz Abmahnung wiederholt rechtswidrige Inhalte über die Systeme von Drillix verbreitet,
c) von der Website trotz Aufforderung in Textform wiederholt Gefahren für die Sicherheit oder den Betrieb der Systeme ausgehen, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt,
d) der Kunde oder eine für ihn handelnde Person Gesellschafter oder Mitarbeiter von Drillix beleidigt, bedroht oder belästigt; außer in schweren Fällen setzt die Kündigung eine vorherige Abmahnung in Textform voraus, oder
e) der Kunde vorsätzlich unrichtige Angaben nach § 2 Absatz 2 gemacht hat.
Kündigt Drillix wegen rechtswidriger Inhalte, gilt § 36 Absatz 5.

(6) § 41 bleibt unberührt.

§ 39 Änderung der Entgelte#

(1) Die Entgelte gelten für die Mindestlaufzeit fest. Einseitig ändert Drillix sie nicht.

(2) Drillix kann dem Kunden eine Änderung der Entgelte mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit und mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Monatsende in Textform anbieten. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum vorgesehenen Zeitpunkt in Textform an, gilt es als abgelehnt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Entgelten weiter. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 38 Absatz 3 bleibt unberührt.

§ 40 Leistungen nach Vertragsende#

(1) Der Kunde kann einmal je Kalenderjahr sowie nach Vertragsende bis zum Ablauf von 30 Kalendertagen einen vollständigen Export kostenfrei anfordern. Der Export umfasst die Dateien der Website, einen vollständigen Abzug der Datenbank und den Quellcode im Umfang der Rechte des Kunden, jeweils in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Drillix stellt ihn innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Anforderung bereit.

(2) Weitergehende Unterstützung beim Umzug, etwa die Einrichtung bei einem neuen Anbieter, erbringt Drillix als Zusatzleistung (§ 7 Absatz 3).

(3) Drillix löscht die Daten des Kunden 45 Kalendertage nach Vertragsende von den Produktivsystemen, soweit der Kunde nichts anderes bestimmt und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ist ein fristgerecht angeforderter Export zu diesem Zeitpunkt noch nicht bereitgestellt, löscht Drillix unverzüglich nach seiner Bereitstellung. Aus den Sicherungen werden die Daten spätestens 35 Kalendertage nach der Löschung auf den Produktivsystemen gelöscht. Auf Verlangen bestätigt Drillix die Löschung in Textform.

(4) Die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung über Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten gehen vor. Für Domains gilt § 35.

§ 41 Wechsel des Anbieters#

(1) Der Kunde kann jederzeit, auch während der Mindestlaufzeit, mit einer Frist von zwei Monaten in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln oder seine Daten löschen zu lassen (Wechselverlangen). Bis zum Ablauf der Frist teilt er mit, welche dieser Möglichkeiten er wählt, und nennt bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter diesen. Kündigt Drillix den Vertrag ordentlich, kann der Kunde das Wechselverlangen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stellen; die Frist nach Satz 1 endet dann mit der Kündigungsfrist. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf den Vertrag anwendbar ist.

(2) Nach Ablauf der Frist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen. In dieser Zeit betreibt Drillix die Website weiter, unterstützt den Kunden und von ihm benannte Dritte angemessen beim Wechsel und bei seiner Ausstiegsstrategie, stellt dafür die einschlägigen Informationen bereit, unterrichtet über ihr bekannte Risiken für den unterbrechungsfreien Betrieb und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit der Daten, insbesondere bei ihrer Übertragung und während des Abrufzeitraums nach Absatz 4. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt Drillix dies innerhalb von 14 Werktagen nach dem Wechselverlangen mit Begründung mit und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten; der Betrieb läuft bis dahin weiter.

(3) Übertragen werden abschließend
a) die Dateien der Website,
b) ein vollständiger Abzug ihrer Datenbanken einschließlich gespeicherter Formulareingänge,
c) die für die Website angelegte Konfiguration des Webservers, etwa Weiterleitungen und Kopfzeilen,
d) die DNS-Einträge, soweit Drillix sie verwaltet, und
e) der Quellcode im Umfang der Rechte des Kunden,
jeweils in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Nicht übertragen werden abschließend Konfiguration, Zugangsdaten sowie Überwachungs- und Sicherheitsregeln der Systeme von Drillix außerhalb der Website, soweit sie Geschäftsgeheimnisse von Drillix sind und der Wechsel dadurch nicht behindert wird.

(4) Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch 30 Kalendertage abrufen. Danach löscht Drillix sie von den Produktivsystemen und spätestens 35 Kalendertage später aus den Sicherungen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. § 40 Absatz 4 gilt.

(5) Der Vertrag endet mit dem vollzogenen Wechsel, bei gewählter Löschung mit Ablauf der Frist nach Absatz 1; Drillix bestätigt das Vertragsende in Textform. Bis zum Vertragsende bleiben die Monatsentgelte geschuldet. Für den Wechsel selbst erhebt Drillix keine Entgelte. Unterstützung, die der Kunde darüber hinaus wünscht, erbringt Drillix als Zusatzleistung (§ 7 Absatz 3).

(6) Endet der Vertrag nach Absatz 5 vor Ablauf der Mindestlaufzeit, zahlt der Kunde den im Angebot für diesen Fall ausgewiesenen Ausgleich für noch nicht gedeckten Einrichtungsaufwand. Weist das Angebot keinen Ausgleich aus, ist keiner geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Drillix kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist.


Teil D – SEO-Betreuung#

§ 42 SEO-Betreuung#

(1) Drillix erbringt die im Angebot beschriebenen Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung als Dienstleistung gegen ein monatliches Entgelt. Das Angebot nennt den monatlich enthaltenen Zeitumfang und den Rhythmus der Berichte.

(2) Drillix schuldet die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen, keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder Besucherzahl. Zielwerte im Angebot sind unverbindliche Orientierungswerte. Auf die Verfahren der Suchmaschinenbetreiber und deren Änderungen hat Drillix keinen Einfluss.

(3) Zeitumfang, den Drillix in einem Kalendermonat nicht nutzt, holt Drillix im folgenden Kalendermonat nach. Beruht die Nichtnutzung darauf, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungen oder Freigaben nicht erbracht hat, wird der Zeitumfang einmalig auf den folgenden Kalendermonat übertragen und verfällt mit dessen Ablauf. Mehraufwand ist eine Zusatzleistung (§ 7 Absatz 3).

(4) Änderungen an der Website, die über die im Angebot beschriebenen Maßnahmen hinausgehen, erbringt Drillix als Zusatzleistung oder auf Grundlage eines Vertrags nach Teil B.

(5) An Texten und anderen Inhalten, die Drillix im Rahmen der SEO-Betreuung erstellt, erhält der Kunde mit Zahlung des Monatsentgelts für den Monat ihrer Erstellung die Rechte nach § 23 Absatz 2, soweit an ihnen Rechte bestehen; bis dahin gilt § 23 Absatz 6 Sätze 3 und 4 entsprechend.

(6) Die Betreuung beginnt zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beträgt höchstens zwölf Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; § 38 Absatz 5 Satz 2 Buchstaben a, d und e gilt entsprechend.

(7) Für die Änderung der Entgelte gilt § 39 entsprechend.

(8) Eine im Angebot gesondert ausgewiesene Einrichtung, etwa Analyse, Konzept oder technische Grundlagen, wird gesondert vergütet; die Vergütung ist mit der Erbringung der Einrichtung fällig und nach § 7 Absatz 2 zu zahlen. Endet der Vertrag vorzeitig, wird sie nicht erstattet, es sei denn, Drillix kündigt, ohne dass der Kunde durch vertragswidriges Verhalten dazu Anlass gegeben hat.


Teil E – Schlussbestimmungen#

§ 43 Form von Erklärungen#

(1) Kündigungen, Freigaben, Mängelanzeigen und andere Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eine E-Mail genügt.

(2) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sollen zum Nachweis in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

§ 44 Änderungen dieser AGB und der Vertragsunterlagen#

(1) Drillix kann diese AGB, Leistungsbeschreibungen und Leistungsübersichten für künftige Verträge ändern.

(2) Für bestehende Verträge gilt eine neue Fassung nur, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung gilt die bisherige Fassung weiter.

§ 45 Übertragung des Vertrags#

(1) Drillix kann ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertrag insgesamt auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, deren Gesellschafter ausschließlich die Gesellschafter von Drillix sind.

(2) Drillix teilt die Übertragung mindestens sechs Wochen vorher in Textform unter Nennung von Firma, Sitz und Registergericht der Gesellschaft mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen; die Kündigung muss Drillix vor diesem Zeitpunkt zugehen.

§ 46 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand#

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für die Leistungen von Drillix ist der Sitz von Drillix.

(3) Sind beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Drillix. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von Drillix. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 47 Teilunwirksamkeit#

Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Absatz 2 BGB).


Drillix GbR · vertreten durch die Gesellschafter Nico Groß und Marvin Beck
Alter Ring 2, 02894 Reichenbach/O.L. · 01556 5334856 · kontakt@drillix.de
Fassung vom 17. September 2026 · Version 1.1

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